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  • Ab dem Jahr 2000 ermöglichte die Einführung des Geburtsortprinzips (ius soli) in Deutschland geborenen Kindern ausländischer Eltern unter bestimmten Voraussetzungen den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bereits mit der Geburt (§ 4 Abs. 3 Satz 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)). Gemäß einer Übergangsregelung (§ 40b StAG) konnte dies im Jahr 2000 auch rückwirkend für Kinder im Alter von bis zu zehn Jahren beantragt werden. Alle ius soli-Deutschen unterliegen jedoch der sogenannten Optionsregelung, die eine Entscheidung entweder für die deutsche oder für die ausländische Staatsangehörigkeit der Eltern zwischen dem 18. und dem 23. Lebensjahr vorschreibt. Zwischen 2000 und 2010 haben insgesamt rund 444.000 Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit nach den §§ 4 Abs. 3 Satz 1 StAG sowie 40b StAG erworben. (xsd:string)
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  • 2012 (xsd:gyear)
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  • 978-3-9814972-5-0 ()
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  • Die Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht aus der Sicht von Betroffenen: qualitative Studie (xsd:string)
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  • Forschungsbericht (xsd:string)
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