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              Ergänzender Kurzkommentar zur Variablenbeschreibung:
 Berufliche Stellung, Einordnung 2 
                 (de)
              
             
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              Note:
 Einordnungsberufe
  Der Einordnungsberuf läßt auch für nicht erwerbstätige Befragte eine indirekte berufliche Klassifikation beispielsweise über den Beruf des/der Ehepartners/in oder des Vaters zu. Zweck des Einordnungsberufs ist es, für die Nichterwerbstätigen eine Beschreibung von Lebenslagen und sozialer Position zu erreichen, insofern sie auf einer (indirekten) Beziehung zum Beschäftigungssystem beruhen (Vgl. Franz Urban PAPPI, Sozialstrukturanalysen mit Umfragedaten. Probleme der standardisierten Erfassung von  Hintergrundmerkmalen in allgemeinen Bevölkerungsumfragen, Königstein/Ts.: Athenäum 1979, S. 297).  
  In Anlehnung an die von Pappi vorgeschlagene Klassifikationsweise wurde von Michael TERWEY ein Einordungsberuf gebildet, der in V544 und V545 enthalten ist. Dabei wird folgendermaßen verfahren:
  1) Alle Männer und alle ledigen Frauen werden, so weit möglich, über den gegenwärtigen bzw. früheren eigenen Beruf eingeordnet. 2) Verheiratete, verwitwete und geschiedene Frauen erhalten den gegenwärtigen bzw. früheren Beruf des  Ehepartners, auch wenn sie selbst erwerbstätig sind. 3) Schüler und Studenten, die noch nie hauptberuflich erwerbstätig waren, werden über den Beruf des Vaters eingeordnet. 4) Sind Einordnungen gemäß 1) und 2) nicht möglich, weil aufgrund von Besetzungen des "Trifft nicht zu" Codes keine Berufstätigkeiten bei den entsprechenden Variablen vorliegen, wird der Vaterberuf zur Einordnung herangezogen. 5) Auch alle Wehr- und Zivildienstdienstleistenden werden im Sinne der Einordnung nicht als hauptberuflich erwerbstätig behandelt, sondern mit Hilfe des ehemaligen Berufs (Männer und ledige Frauen, die erwerbstätig waren), über den Beruf des Ehepartners (nicht ledige Frauen, deren Mann erwerbstätig ist oder war) oder den Beruf des Vaters eingruppiert. 
  Hat eine der jeweils für die Einordnung relevanten Berufsangaben einen fehlenden Wert (Beruf unzulänglich beschrieben, Verweigert, Weiß nicht oder Keine Angabe) oder fallen alle relevanten Berufsangaben unter 0 "Trifft nicht zu", ist kein Einordnungsberuf bestimmbar.  Andere Konstruktionsschemata sind denkbar. Da der von PAPPI vorgeschlagene Einordnungsberuf weitgehend "männerzentriert" ist (z.B. werden verheiratete Frauen nach dem Beruf ihres Ehemannes eingeordnet), wurde in den Datensatz eine von Michael TERWEY neu entwickelte, weniger "männerzentrierte" Alternative aufgenommen (Einordnungsberuf 2, V546 und V547). Bei dieser alternativen Neukonstruktion wird in folgenden Schritten verfahren:
  1) Allen hauptberuflich Erwerbstätigen wird der derzeitige eigene Beruf zugewiesen. 2) Bei ehemals Erwerbstätigen wird der Code des eigenen früheren Berufs zugeordnet.  3) Nur diejenigen verheirateten, verwitweten oder geschiedenen Frauen und Männer erhalten den Beruf ihres  Ehepartners, welche selbst noch nie erwerbstätig waren. Ist der  Ehepartner auch nie erwerbstätig gewesen, wird zur Einordnung der Vaterberuf herangezogen. 4) Alle ledigen Befragten, die selbst nie hauptberuflich erwerbstätig waren, werden über den Vaterberuf eingeordnet. 5) Eine generelle Ausnahme bilden Wehrdienstleistende, Zivildienstleistende und Auszubildende, die grundsätzlich nicht als hauptberuflich erwerbstätig im Sinne dieser Einordnung behandelt werden. Bei ihnen wird wie bei den anderen Befragten, die keinen eigenen Hauptberuf haben, der jeweils nächstmögliche Beruf zur Einordnung herangezogen. Z.B. bei den verheirateten Befragten dieser Gruppe der gegenwärtige oder frühere Beruf des  Ehepartners oder, wenn auch hier keine Einordnung möglich ist, der Beruf des Vaters.
  Falls bei einer der für die Einordnung relevanten Berufsangaben ein fehlender Wert (Beruf unzulänglich beschrieben, Verweigert, Weiß nicht oder Keine Angabe) auftritt oder alle relevanten Berufsangaben anderweitig keine Einordnung über einen Hauptberuf zulassen, ist kein Einordnungsberuf bestimmbar. 
                 (de)
              
             
           
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