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Ableitung der Daten:
Bei der Konstruktion des Einordnungsberufs nach Terwey wird in folgenden Schritten verfahren:
1) Allen hauptberuflich Erwerbstätigen wird der derzeitige eigene Beruf zugewiesen.
2) Bei ehemals Erwerbstätigen wird der Code des eigenen früheren Berufs zugeordnet.
3) Nur diejenigen verheirateten Frauen und Männer erhalten den Beruf ihres Ehepartners, welche selbst noch nie erwerbstätig waren. Ist der Ehepartner Schüler/Student, Hausfrau/Hausmann oder Wehr-/Zivildienstleistender, wird der Vaterberuf herangezogen. Ist der Ehepartner Rentner, arbeitslos oder aus anderen Gründen nicht erwerbstätig, wurde der Befragte in früheren ALLBUS-Jahrgängen nach dem letzten Beruf des Ehepartners eingeordnet. Im ALLBUS 2014 wurde dieser Beruf nicht erfragt, daher wurde der Einordnungsberuf in solchen Fällen als nicht bestimmbar codiert.
4) Verwitwete, geschiedene oder getrennt lebende Befragte, die selbst nie berufstätig gewesen sind, wurden in früheren ALLBUS-Jahrgängen nach dem Beruf des ehemaligen Ehepartners eingeordnet. Da die entsprechende Information im ALLBUS 2014 nicht verfügbar ist, wurden bei solchen Befragten die Einordnungsvariablen auf "nicht bestimmbar" gesetzt.
5) Alle ledigen Befragten, die selbst nie hauptberuflich erwerbstätig waren, werden über den Vaterberuf eingeordnet.
6) Eine generelle Ausnahme bilden Wehrdienstleistende, Zivildienstleistende und Auszubildende, die grundsätzlich nicht als hauptberuflich erwerbstätig im Sinne dieser Einordnung behandelt werden. Bei ihnen wird wie bei den anderen Befragten, die keinen eigenen Hauptberuf haben, der jeweils nächstmögliche Beruf zur Einordnung herangezogen. Z.B. bei den verheirateten Befragten dieser Gruppe der gegenwärtige Beruf des Ehepartners oder, wenn auch hier keine Einordnung möglich ist, der Beruf des Vaters.
Falls bei einer der für die Einordnung relevanten Berufsangaben ein fehlender Wert (Beruf unzulänglich beschrieben, Verweigert, Weiß nicht oder Keine Angabe) auftritt oder alle relevanten Berufsangaben anderweitig keine Einordnung über einen Hauptberuf zulassen, ist kein Einordnungsberuf bestimmbar.
(de)
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Ableitung der Daten:
Bei der Konstruktion des Einordnungsberufs nach Terwey wird in folgenden Schritten verfahren:
1) Allen hauptberuflich Erwerbstätigen wird der derzeitige eigene Beruf zugewiesen.
2) Bei ehemals Erwerbstätigen wird der Code des eigenen früheren Berufs zugeordnet.
3) Nur diejenigen verheirateten Frauen und Männer erhalten den Beruf ihres Ehepartners, welche selbst noch nie erwerbstätig waren. Ist der Ehepartner Schüler/Student, Hausfrau/Hausmann oder Wehr-/Zivildienstleistender, wird der Vaterberuf herangezogen. Ist der Ehepartner Rentner, arbeitslos oder aus anderen Gründen nicht erwerbstätig, wurde der Befragte in früheren ALLBUS-Jahrgängen nach dem letzten Beruf des Ehepartners eingeordnet. Im ALLBUS 2014 wurde dieser Beruf nicht erfragt, daher wurde der Einordnungsberuf in solchen Fällen als nicht bestimmbar codiert.
4) Verwitwete, geschiedene oder getrennt lebende Befragte, die selbst nie berufstätig gewesen sind, wurden in früheren ALLBUS-Jahrgängen nach dem Beruf des ehemaligen Ehepartners eingeordnet. Da die entsprechende Information im ALLBUS 2014 nicht verfügbar ist, wurden bei solchen Befragten die Einordnungsvariablen auf "nicht bestimmbar" gesetzt.
5) Alle ledigen Befragten, die selbst nie hauptberuflich erwerbstätig waren, werden über den Vaterberuf eingeordnet.
6) Eine generelle Ausnahme bilden Wehrdienstleistende, Zivildienstleistende und Auszubildende, die grundsätzlich nicht als hauptberuflich erwerbstätig im Sinne dieser Einordnung behandelt werden. Bei ihnen wird wie bei den anderen Befragten, die keinen eigenen Hauptberuf haben, der jeweils nächstmögliche Beruf zur Einordnung herangezogen. Z.B. bei den verheirateten Befragten dieser Gruppe der gegenwärtige Beruf des Ehepartners oder, wenn auch hier keine Einordnung möglich ist, der Beruf des Vaters.
Falls bei einer der für die Einordnung relevanten Berufsangaben ein fehlender Wert (Beruf unzulänglich beschrieben, Verweigert, Weiß nicht oder Keine Angabe) auftritt oder alle relevanten Berufsangaben anderweitig keine Einordnung über einen Hauptberuf zulassen, ist kein Einordnungsberuf bestimmbar.
(en)
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Ergänzender Kurzkommentar zur Variablenbeschreibung:
Berufliche Stellung: Einordnungsberuf nach Terwey
(de)
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Note:
Einordnungsberuf
Der Einordnungsberuf lässt auch für nicht erwerbstätige Befragte eine indirekte berufliche Klassifikation beispielsweise über den Beruf des/der Ehepartners/in oder des Vaters zu. Zweck des Einordnungsberufs ist es, für die Nichterwerbstätigen eine Beschreibung von Lebenslagen und sozialer Position zu erreichen, insofern sie auf einer (indirekten) Beziehung zum Beschäftigungssystem beruhen.
Pappi (1979) weist darauf hin, dass mehrere Einordnungsweisen denkbar sind. Da der von ihm selbst vorgeschlagene Einordnungsberuf weitgehend "männerzentriert" ist (z.B. werden verheiratete Frauen nach dem Beruf ihres Ehemannes eingeordnet), wurde von Michael Terwey eine weniger "männerzentrierte" Alternative entwickelt. Diese neuere Einordnung trägt auch der Vorstellung Rechnung, dass in der heutigen Gesellschaft die unmittelbare Lage des Individuums selbst stärker als bisher seine soziale Position bestimmt.
Literatur:
Pappi, Franz Urban (Hg.) 1979: Sozialstrukturanalysen mit Umfragedaten: Probleme der standardisierten Erfassung von Hintergrundsmerkmalen in allgemeinen Bevölkerungsumfragen, Königstein/Ts.: Athenäum.
(de)
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