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"Das Mikrozensusgesetz vom 10. Juni 1985 bestimmt in Paragraf 13, dass die Frage geprüft werden soll, ob in künftigen Mikrozensuserhebungen ganz oder teilweise auf die Auskunftspflicht verzichtet werden kann. Zur Prüfung dieser Frage sind für die Jahre 1985, 1986 und 1987 Testerhebungen mit freiwilliger Auskunftserteilung angeordnet worden, mit denen alternative Verfahren erprobt werden sollten. Der vorliegende Bericht des Wissenschaftlichen Beirates für Mikrozensus und Volkszählung fasst die wichtigsten Überlegungen zu den Testerhebungen und deren Ergebnisse sowie die Bewertungen und Schlussfolgerungen zusammen, die sich aus den Beratungen des Beirates zur Weiterentwicklung des Mikrozensus ergeben haben." Das Problem der Freiwilligkeit bei Bevölkerungsumfragen untersuchen die Autoren unter anderem an den ALLBUS-Erhebungen 1980-1988.
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