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Die Studie umfasst Auswertungen der Daten des Ausländerzentralregisters sowie zwei im Jahr 2013 erstmalig durchgeführte Befragungen. Aus Drittstaaten stammende ehemalige Inhaber eines Aufenthaltstitels zu Studienzwecken (§ 16 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz ), die sich weiterhin in Deutschland aufhalten, wurden repräsentativ befragt, während unter den ins Ausland Zurückgekehrten eine nicht-repräsentative Befragung erfolgte.
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