Es gibt einen grundlegenden Antagonismus zwischen den exklusiven Normen des europäischen Nationalstaats und den viel weitergehenden Normen der universellen Menschenrechte, ein Antagonismus, der so alt ist wie die europäischen Gesellschaften der Moderne selbst. Beispielhaft wird dies in der Frage der transnationalen Migration, vor allem aber der politischen Flüchtlinge deutlich. Der Verfasser fragt nach systemspezifischen Umgangsweisen mit diesem Problem in den beiden deutschen Staaten zur Zeit des Kalten Krieges und im Lichte der Katastrophe des Nationalsozialismus. (ICEÜbers)
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