PropertyValue
?:about
?:abstract
  • Gegenstand der Studie

    Gegenstand der seit dem Jahre 1882 bestehenden Kriminalstatistik des Deutschen Reichs sind die vor deutschen ordentlichen Gerichten durch rechtskräftige richterliche Entscheidungen erledigten Strafsachen wegen Verbrechen und Vergehen gegen Reichsgesetze.
    Die Kriminalstatistik umfasst die wichtigen, vor deutschen Behörden verhandelten Straffälle. Gezählt werden die Entscheidungen der ordentlichen Gerichte einschl. der Konsulargerichte. Ab 1921 werden auch die Aburteilungen der Militärpersonen, die seit der Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit im Jahre 1920 durch die ordentlichen Gerichte erfolgen, in der allgemeinen Kriminalstatistik mitgezählt. Bis zum Jahre 1919 wurde die Kriminalstatistik für das Deutsche Heer und die Marine gesondert geführt. Sie wurde zuletzt veröffentlicht in: ‚Vierteljahrshefte der Statistik des Deutschen Reichs‘ Herausgegeben vom Statistischen Reichsamt, 29. Jahrgang, Viertes Heft, S. 132.
    In der vorliegenden Reichskriminalstatistik werden die durch rechtskräftige richterliche Entscheidung getroffenen Urteile und verhängten Strafen erfasst. Es scheiden also die Fälle aus, bei denen zwar ein Vorverfahren oder eine Voruntersuchung stattgefunden hat, das Hauptverfahren aber nicht eröffnet worden ist. Außerdem bleiben die infolge einer Wiederaufnahme des Verfahrens ergangenen Entscheidungen unberücksichtigt. Auch Fälle der Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Erhebung öffentlicher Abgaben sind nicht in der vorliegenden Statistik enthalten. Ferner bleiben Verbrechen und Vergehen gegen Landesgesetze, insbesondere jene mit fischerei-, jagd-, forst- und feldpolizeilichen Charakters, außer Betracht.

    Für die Bewertung der kriminalistischen Ergebnisse ist folgendes von besonderer Bedeutung:

    Am 4. Januar 1924 wurde durch §45 der Verordnung über Gerichtsverfassung und Strafrechtspflege das Ruhen der Privatklagen bis 31. März 1924 angeordnet.
    Weiterhin ist der früher vorgeschriebene Verfolgungs- und Anklagezwang sowohl für Übertretungen als auch für leichtere Fälle von Vergehen durch das sogenannte Opportunitätsprinzip ersetzt worden. Dagegen erhöht der §374 der Strafprozeßordnung die Zahl der Delikte deutlich, die im Wege der Privatklage verfolgt werden können.
    Das Jugendgerichtsgesetzt vom 16. Februar 1923 hat eine besonders deutliche Auswirkung auf die Kriminalstatistik. Die Strafmündigkeit wird von dem vollendeten 12. Lebensjahr auf das vollendete 14. Lebensjahr heraufgesetzt. Weiterhin sollen keine Strafen verhängt werden, falls Erziehungsmaßnahmen ausreichen. Bei Vergehen und Übertretungen in besonders leichten Fällen soll von Strafe abgesehen werden. §32 gibt der Staatsanwaltschaft die Ermächtigung, mit Zustimmung des Jugendrichters beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von der Erhebung der Klage abzusehen.
    Das Gesetz über beschränkte Auskunft aus dem Strafregister und die Tilgung von Strafvermerken von 1920 erschwert die statistische Erfassung der Vorstrafen. Außerdem muß beachtet werden, dass ab 1924 verschiedene Geldstrafengesetze in der Verordnung über Vermögensstrafen und Bußen zusammengefasst wurden.

    Methodischer Hinweis:
    Für die Zeit von 1882 bis 1928 konnten die Werte aus zusammengestellten Übersichtstabellen der Kriminalitätsstatistik:
    Reichsjustizministerium und Statistisches Reichsamt: Kriminalstatistik für das Jahr 1928. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin, 1931. S. 65 ff. entnommen werden. Ab 1929 mussten die Werte für die einzelnen Jahre aus folgenden Bänden der Statistik des Deutschen Reichs erhoben werden: Statistik des Deutschen Reichs, Bände 398, 429, 433, 448, 478, 507 und 577.
    Um die gleiche Untergliederung wie in den veröffentlichten Tabellen der Kriminalitätsstatistik für das Jahr 1928, Berlin 1931, zu erhalten, wurden die einzelnen Straftatbestände nach dem "Abgekürzten Verzeichnis der von der Kriminalitätsstatistik erfaßten strafbaren Handlungen gegen Reichsgesetze nach dem Stande am Ende des Jahres 1934", publiziert in der Statistik des Deutschen Reichs, Band 507, S. 119 ff., zusammengefasst. Das musste für die Jahre 1929 bis 1936 durchgeführt werden.



    Begriffe:

    Abgeurteilte:
    Der Rechtsbegriff des Abgeurteilten wird im Bereich der Kriminalstatistiken und damit für die kriminologische Forschung verwandt. Es sind Angeklagte, gegen die Strafbefehle erlassen wurden bzw. bei denen das Strafverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil (Verurteilung oder Freispruch) oder Einstellungsbeschluss endgültig und rechtskräftig abgeschlossen worden ist.

    Verurteilte:
    Straffällig gewordene Personen im strafmündigen Alter, gegen die nach allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe verhängt wurde, oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregel geahndet worden ist.

    Strafmündigkeit
    Strafmündigkeit beschreibt das Erreichen eines Alters, ab dem einem Mensch vom Gesetzgeber her zugetraut wird, die Folgen seiner Handlungen überblicken zu können und von daher für seine Handlungen die Verantwortung übernehmen muss.

    Stramfündige Bevölkerung
    Bevölkerung nach den Altersgruppen der Strafmündigkeit (strafmündige Bevölkerung).
    Im Deutschen Reich wurden der Beginn der Strafmündigkeit 1871 mit dem 12. Lebensjahr festgesetzt. 1923 wurde ein Jugendgerichtsgesetzt erlassen, in dem das Alter der Strafmündigkeit auf 14 Jahre hochgesetzt wurde. Mit der „ersten Verordnung zum Schutz gegen Jugendliche Schwerverbrecher“ im Jahre 1939 wurden Jugendliche erst ab dem 16. Lebensjahr den Erwachsenen gleichgestellt, um mit dem Reichsjugendgesetz 1943 wieder mit dem 12. Lebensjahr die vollständige Schuldfähigkeit und Strafmündigkeit einsetzen zu lassen. Die Neufassung des Jugendgerichtsgesetzes vom 1. Oktober 1953 hob die heutige noch gültige Grenze auf 14 Jahre.

    Kriminalitätsziffern, -rate
    Die Häufigkeit von kriminellen Handlungen bzw. der verurteilten Personen bezogen auf die strafmündige Bevölkerung in einem bestimmten Raum (z.B. Deutsches Reich). Die Kriminalitätsrate kann weiterhin bezogen werden auf Kategorien des Alters, des Geschlechts und der Schichtzugehörigkeit.

    Emminger´schen Reform
    Eine Justizreform, die sogenannten „Emminger-Novellen“, die das Prozessrecht betrafen.
    Die Verordnung über
    - das Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vom 13. Februar 1924 (RGBl. I 135ff.) änderte die Zivilprozessordnung (ZPO) und
    - die Verordnung über Gerichtsverfassung und Strafrechtspflege vom 4. Januar (RGBl. I 15ff.) die Strafprozessordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), mit der unter anderem das Schwurgericht alter Form (Trennung von Richter- und Geschworenenbank mit Trennung von Straf- und Schuldfrage) abgeschafft wurde und an deren Stelle die einheitliche Richterbank aus drei Berufsrichtern und sechs Geschworenen trat.


    Datentabellen in HISTAT (Thema: Kriminalität) :

    A. Abgeurteilte, Freigesprochene und Verurteile insgesamt und nach Deliktarten
    B. Die Kriminalitätsziffern: Verurteile insgesamt und nach Deliktarten
    C. Die Strafmündige Bevölkerung des Deutschen Reichs in den Jahren 1881-1928
    D. Die Anwendung von Strafen
    D.01 Zusammenfassende Übersichten der verhängten Strafen
    D.02 Strafen im Deutschen Reich
    D.03 Erkannte Strafen nach Deliktarten
    E. Verhandelte Vorgänge und erlassene Urteile vor Gerichten und Strafkammern, 1882 - 1928


    (de)
?:advisoryInstitution
?:archivedAt
?:author
?:category
  • Daten Historischer Studien (de)
  • Historical Studies Data (en)
?:citationString
  • Franzmann, Gabriele (2016): Histat-datacompilation online: Crime statistics of the German Empire 1882 - 1936. Persons judged by types of crime, frequency of individual offenses, penalties imposed.. GESIS Data Archive, Cologne. ZA8606 Data file Version 1.0.0, https://doi.org/10.4232/1.12453 (en)
  • Franzmann, Gabriele (2016): histat-Datenkompilation online: Kriminalitätsstatistik des Deutschen Reichs 1882-1936. Abgeurteilte nach Deliktarten, Häufigkeit einzelner Straftaten, verhängte Strafen.. GESIS Datenarchiv, Köln. ZA8606 Datenfile Version 1.0.0, https://doi.org/10.4232/1.12453 (de)
?:conditionsOfAccess
  • A (xsd:string)
  • Data and documents are released for academic research and teaching. (en)
  • Daten und Dokumente sind für die akademische Forschung und Lehre freigegeben. (de)
?:currentVersion
  • 1.0.0, 2016-02-02, https://doi.org/10.4232/1.12453 (xsd:string)
?:dataCollection
  • Quellen: Amtliche Statistik des Deutschen Reichs. Kriminalstatistik des Deutschen Reichs: Reichsjustizministerium und Statistisches Reichsamt: Kriminalstatistik für das Jahr 1927. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin, 1930, S. 39 ff. Reichsjustizministerium und Statistisches Reichsamt: Kriminalstatistik für das Jahr 1928. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin, 1931. S. 65 ff. - für die Jahre 1882-1927 Statistik des Deutschen Reichs, Bände 398, 429, 433, 448, 478, 507 und 577: - für 1929: Band 398, Tabellenwerk, S. 30 ff.; - für 1930: Band 429, Tabellenwerk, S. 80ff.; - für 1931: Band 433, Tabellenwerk, S. 110ff.; - für 1932: Band 448, Tabellenwerk, S. 70ff.; - für 1933: Band 478, Tabellenwerk, S. 126ff.; - für 1934: Band 507, Tabellenwerk, S. 124ff.; - für 1935: Band 577, Tabellenwerk, S. 48ff.; - für 1936: Band 577, Tabellenwerk, S. 200ff. (de)
?:dateCreated
  • 2016 (xsd:gyear)
?:dateModified
  • 1936-01-01 (xsd:date)
?:datePublished
  • 2016 (xsd:gyear)
?:dateVersion
  • 2016-02-02 (xsd:date)
?:descriptionlinksRemarks
  • Online Database HISTAT (SAFE) (en)
  • Online Datenbank HISTAT (SAFE) (de)
?:doi
  • 10.4232/1.12453 ()
?:endDate
  • 1936 (xsd:gyear)
  • 1936-01-01 (xsd:date)
is ?:hasPart of
?:license
  • info:eu-repo/semantics/restrictedAccess (xsd:string)
?:linksDataset
?:linksExternal
?:linksOtherdocs
?:linksRemarks
?:locationsFree
  • Deutsches Reich in seinen jeweiligen Grenzen. (de)
  • German Reich in its respective borders. (en)
?:locationsId
  • DXDE (xsd:string)
?:name
  • Histat-datacompilation online: Crime statistics of the German Empire 1882 - 1936. Persons judged by types of crime, frequency of individual offenses, penalties imposed. (en)
  • histat-Datenkompilation online: Kriminalitätsstatistik des Deutschen Reichs 1882-1936. Abgeurteilte nach Deliktarten, Häufigkeit einzelner Straftaten, verhängte Strafen. (de)
?:numberOfUnits
  • 55 Zeitpunkte (xsd:string)
?:numberOfVariables
  • 1179 Zeitreihen (xsd:string)
?:publicationType
  • dbk (en)
?:publisher
?:sourceInfo
  • GESIS Data Archive, Cologne. ZA8606 Data file Version 1.0.0, https://doi.org/10.4232/1.12453 (en)
  • GESIS Datenarchiv, Köln. ZA8606 Datenfile Version 1.0.0, https://doi.org/10.4232/1.12453 (de)
  • GESIS-DBK (xsd:string)
?:spatialCoverage
?:startDate
  • 1882 (xsd:gyear)
  • 1882-01-01 (xsd:date)
?:studyNumber
  • ZA8606 ()
?:studyPublications
  • Online-Publikation: histat-Datenkompilation online: Die Entwicklung der Kriminalität im Deutschen Reich zwischen 1882 und 1936. Abgeurteilte nach Deliktarten, Häufigkeit einzelner Straftaten, verhängte Strafen. (xsd:string)
?:system
rdf:type
?:version
  • 1.0.0 (xsd:string)