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  • Die Begriffe „Staatsverschuldung“ und „öffentliche Verschuldung“ bzw. „öffentliche Kreditaufnahme“ werden nicht nur im allgemeinen Sprachgebrauch, sondern häufig auch in der Literatur gleichbedeutend verwendet. Streng genommen umfasst die „Staats“-Verschuldung jedoch nur die Kreditaufnahme seitens des Zentralstaates und der Gliedstaaten, nicht aber diejenige der lokalen Gebietskörperschaften. In dieser Datenkompilation werden grundsätzlich – sofern sich in den Quellen Nachweise finden – die Verschuldungsaktivitäten aller dieser Ebenen betrachtet, so dass korrekterweise von „öffentlicher Verschuldung“ (oder auch „öffentlicher Kreditaufnahme“) zu sprechen ist. Unklarheiten entstehen zuweilen auch dadurch, dass mit „Verschuldung“ nicht nur die Kreditaufnahme in einer Periode, sondern auch der kumulierte Schuldenstand bezeichnet wird. Unter öffentlicher Verschuldung ist hier stets die Netto-Neuverschuldung innerhalb einer Periode (i.d.R. innerhalb eines Rechnungsjahres) gemeint. Demgegenüber bezeichnet der „Schuldenstand“ die kumulierten Schulden bis zu dem Stichtag der Totalerhebung (am Ende eines Rechnungsjahres). Der Schuldenstand einer Periode wächst um die Bruttokreditaufnahmen. Der jeweilige Kreditbedarf (Bruttokreditaufnahme) ist nicht zuletzt durch den Umschuldungsbedarf (Tilgung alter Schulden und gleichzeitige Neuaufnahme von Krediten) mit bestimmt. Zur Haushaltsfinanzierung steht die verbleibende Nettokreditaufnahme zur Verfügung. Daher ist zur Beurteilung des kreditfinanzierten Ausgabebedarfs des Staates ist vor allem die Nettokreditaufnahme von Bedeutung.
    Der Stand der öffentlichen Schulden ist erstmals umfassend und einheitlich für das Jahr 1928 erfasst worden. Die globalen Schuldenangaben für die Zeit vor dem Ersten Weltkrieg beruhen auf der Zusammenfassung verschiedener amtlicher Unterlagen, die zum Teil durch Schätzungen ergänzt wurden. Seit 1950 wird der Schuldenstand jährlich erhoben. Der Schuldenstand wird hier in der Abgrenzung der Finanzstatistik als Kreditmarktschulden im weiteren Sinne wiedergegeben.
    Seit der Reichgründung blieb das Deutsche Reich für fünf Jahre – bis 1877 – weitgehend schuldenfrei. Zwar weist das Kaiserliche Statistische Amt für das Jahr 1875 einen Betrag von 120,3 Mio. Mark an Reichsschulden aus, darin sind jedoch die Schuldverschreibungen aus der Anleihe des Norddeutschen Bundes (dessen Schulden Ende 1902 verjährten) enthalten. Fünf Jahre später beliefen sich die Reichsschulden bereits auf 377,5 Mio. Mark. Diese Entwicklung hatte zwei Ursachen: Erstens gelang es nicht, dem Reich eigenen, ergiebige Einnahmequellen zu erschließen. Man begann in den achtziger Jahren daher mit einer verstärkten Kreditaufnahme. Zweites „entdeckte“ man zu jener Zeit, dass man einem großen Teil der Rüstungsausgaben „außerordentlichen“ Charakter zuweisen konnte. Das bedeutete, man „durfte“ sie über Anleihen finanzieren. Obwohl man 1889 durch die Aufstellung sog. Deckungsgrundsätze einen Damm gegen die starke Zunahme der Schulden zu errichten versuchte, betrug die Reichsschuld 1890 schon 1,1 Mrd. Mark, bis 1895 war sie bereits auf knapp 2,1 Mrd. Mark angerstiegen Ein Überblick über die längerfristige Entwicklung der öffentlichen Finanzen macht deutlich, dass staatliche Verschuldung seit jeher eine erhebliche Rolle im Rahmen der öffentlichen Finanzwirtschaft gespielt hat. Nie Nominalwerte der staatlichen Verschuldung sind dabei seit Jahrhundertbeginn erheblich angestiegen. Unterbrochen wurde diese Entwicklung im Wesentlichen lediglich durch die Währungsumstellungen, die als Folge zweier Weltkriege durchgeführt werden mussten.
    Die angegebenen Zahlen in dieser Datenkompilation beruhen vorwiegend auf amtlichen Veröffentlichungen des Kaiserlichen Statistischen Amtes, des Statistischen Reichsamtes sowie des Statistischen Bundesamtes und auf Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank.

    Datentabellen in HISTAT:
    A. Denkschriftenband, Statistische Jahrbücher für das Deutsche Reich
    A.01 Reichsschuld (fundierte Schuld), einschl. der langfristigen Schatzanweisungen (1878-1928)
    A.02 Entwicklung der (verzinslichen) Schuldverschreibungen im Deutschen Reich (1875-1908)
    A.03 Stand der fundierten Staatsschulden (1881-1912)
    A.04 Der Umlauf von unverzinslichen Schatzanweisungen im Deutschen Reich (1877-1908)
    A.05 Stand der Bundes- und Reichsschulden nach dem Nennwert jeweils am Ende des Kalender- bzw. Rechnungsjahres (1868-1923)
    A.06a Übersicht: Schulden (insgesamt) der öffentlichen Haushalte nach Gebietskörperschaften (1877-1940)
    A.06b Übersicht: Schulden der Gebietskörperschaften nach Hauptarten, in Mill. M/RM/DM (1881-1971)
    B. Statistisches Handbuch von Deutschland, Statistische Jahrbücher für das Deutsche Reich
    B.01a Die Schulden von Reich, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbänden insgesamt (1928-1940)
    B.01b Die Reichsschuld (1928-1945)
    B.02 Stand der beurkundeten Reichsschuld und Notenumlauf (1934-1945)
    B.03 Die Schulden von Reich, Ländern und Gemeinden/Gemeindeverbänden (1928-1940)
    C. Deutsche Bundesbank
    C.01 Verschuldung der öffentlichen Haushalte, in Mio. Mark bzw. Reichsmark (1877-1945)
    C.02 Verschuldung der öffentlichen Haushalte insgesamt nach Arten (Gläubigern) (1950-2010)
    D. Verschuldung der öffentlichen Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland
    D.01a Finanzierungssaldo (1950-2010)
    D.01b Nettokreditaufnahme / -tilgung der öffentlichen Haushalte nach Körperschaften (1950-2010)
    D.02 Schuldenstand der öffentlichen Haushalte nach Körperschaften (1950-2009)
    D.03 Schuldenstand der öffentlichen Haushalte insgesamt nach Arten (1950-2009)
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  • Daten Historischer Studien (de)
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  • Sensch, Jürgen (2013): Histat-Data-compilation online: The public debt in Germany 1868 to 2010. GESIS Data Archive, Cologne. ZA8560 Data file Version 1.0.0, https://doi.org/10.4232/1.11734 (en)
  • Sensch, Jürgen (2013): Histat-Datenkompilation online: Die Verschuldung der öffentlichen Haushalte in Deutschland von 1868 bis 2010. GESIS Datenarchiv, Köln. ZA8560 Datenfile Version 1.0.0, https://doi.org/10.4232/1.11734 (de)
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  • Quellen: Publikationen der amtlichen Statistik des Deutschen Reichs, der amtlichen Statistik der Bundesrepublik Deutschland (Statistische Jahrbücher). Denkschriftenband zur Begründung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend Änderungen im Finanzwesen. (Zusammengestellt vom Reichsschatzamt.) Berlin 1908. Länderrat des Amerikanischen Besatzungsgebiets (Hrsg.), 1949: Statistisches Handbuch von Deutschland 1928-1944. München: Franz Ehrenwirth-Verlag. Deutsche Bundesbank (Hrsg.), 1976: Deutsches Geld- und Bankwesen in Zahlen 1876-1975. Frankfurt/Main: Fritz Knapp. Deutsche Bundesbank Hrsg.), 2000- 2013: Monatsbericht der Deutschen Bundesbank, Ausgabe Juli 2002 bis Ausgabe Febr. 2013. Frankfurt/Main. (http://www.bundesbank.de). Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1972: Bevölkerung und Wirtschaft 1872 - 1972. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer. (de)
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