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Ableitung der Daten:
Diese Variable wurde mit Hilfe der Angaben zum allgemeinbildenden Schulabschluss (V411) und dem berufsqualifizierenden Ausbildungsabschluss (V413) gebildet.
Regel 1 Wenn nur Daten über den Schulabschluss vorliegen und keine validen Daten über einen beruflichen Abschluss, bzw. wenn keine berufliche Ausbildung abgeschlossen wurde, dann wird der Fall gemäß der schulischen Ausbildung klassifiziert.
Regel 2 Liegen nur Daten über den berufsqualifizierenden Abschluss vor, so wird angenommen, dass die Person die schulische Mindestqualifikation für diesen Abschluss besitzt und der Fall wird entsprechend eingestuft.
Regel 3 Liegen Daten über den Schulabschluss und den berufsqualifizierenden Abschluss vor, so erfolgt die Klassifikation über die Kombination der beiden Merkmale. Liegen keine eindeutigen Angaben zum Schulabschluss („anderer Abschluss“) vor, wird wie bei einem Haupt- oder Realschulabschluss eingeordnet. Liegen keine eindeutigen Angaben zum berufsqualifizierenden Abschluss („anderer Abschluss“) vor, so wird wie im Falle einer abgeschlossenen Lehre eingestuft.
Regel 4 Liegen weder Daten über den Schulabschluss noch über einen berufsqualifizierenden Abschluss vor, so wird der Fall als Code 99 ‚nicht klassifizierbar‘ eingestuft. Fälle, die bei der Frage zum Schulabschluss mit ‚noch Schüler‘ codiert sind, werden als Code 94 ‚noch Schüler‘ eingestuft.
(en)
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Ableitung der Daten:
Diese Variable wurde mit Hilfe der Angaben zum allgemeinbildenden Schulabschluss (V411) und dem berufsqualifizierenden Ausbildungsabschluss (V413) gebildet.
Regel 1 Wenn nur Daten über den Schulabschluss vorliegen und keine validen Daten über einen beruflichen Abschluss, bzw. wenn keine berufliche Ausbildung abgeschlossen wurde, dann wird der Fall gemäß der schulischen Ausbildung klassifiziert.
Regel 2 Liegen nur Daten über den berufsqualifizierenden Abschluss vor, so wird angenommen, dass die Person die schulische Mindestqualifikation für diesen Abschluss besitzt und der Fall wird entsprechend eingestuft.
Regel 3 Liegen Daten über den Schulabschluss und den berufsqualifizierenden Abschluss vor, so erfolgt die Klassifikation über die Kombination der beiden Merkmale. Liegen keine eindeutigen Angaben zum Schulabschluss („anderer Abschluss“) vor, wird wie bei einem Haupt- oder Realschulabschluss eingeordnet. Liegen keine eindeutigen Angaben zum berufsqualifizierenden Abschluss („anderer Abschluss“) vor, so wird wie im Falle einer abgeschlossenen Lehre eingestuft.
Regel 4 Liegen weder Daten über den Schulabschluss noch über einen berufsqualifizierenden Abschluss vor, so wird der Fall als Code 99 ‚nicht klassifizierbar‘ eingestuft. Fälle, die bei der Frage zum Schulabschluss mit ‚noch Schüler‘ codiert sind, werden als Code 94 ‚noch Schüler‘ eingestuft.
(de)
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Ergänzender Kurzkommentar zur Variablenbeschreibung:
International Standard Classification of Education (ISCED) 1997, 5 Stufen - Vater
(de)
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Note:
International Standard Classification of Education (ISCED) 1997
Die International Standard Classification of Education (ISCED) 1997 wurde von der UNESCO als eine international vergleichbare Klassifikation von Ausbildungsniveaus konzipiert. Sie liefert von der Struktur nationaler Bildungssysteme unabhängig anwendbare Regeln zur Einordnung von Bildungsprogrammen in ein Schema von formalen Bildungsstufen (UNESCO 2006). Klassifizierungsmerkmale sind dabei etwa die Art der Bildungsinhalte und wie sie vermittelt werden, das Alter, in dem ein Bildungsprogramm typischerweise absolviert wird, oder die Zugangsvoraussetzungen für ein Bildungsprogramm bzw. die Art der an ein Bildungsprogramm anschließenden Bildungswege. Bei der Klassifikation werden sowohl akademische als auch berufsqualifizierende Programme berücksichtigt (UNESCO 2006). Unterschieden werden in der ISCED 1997 sieben Bildungsstufen (UNESCO 2006):
Level 0 - Pre-primary education Level 1 - Primary education or first stage of basic education Level 2 - Lower secondary or second stage of basic education Level 3 - (Upper) secondary education Level 4 - Post-secondary non-tertiary education Level 5 - First stage of tertiary education Level 6 - Second stage of tertiary education
Für das deutsche Bildungssystem kann die Einordnung in ISCED-Levels über die Kombination der Merkmale schulische und berufliche Ausbildung operationalisiert werden (Hoffmeyer-Zlotnik et al. 2010). Die Implementation der ISCED 1997 für ALLBUS orientiert sich dabei an Vorgehensweisen wie sie für den Mikrozensus dokumentiert (Schroedter et al. 2006) bzw. für die europäische Sozial- und Marktforschung als ‚Demographische Standards‘ formuliert wurden (Hoffmeyer-Zlotnik et al. 2010). Einige Einschränkungen bei der Implementation der ISCED ergeben sich aus der für ALLBUS gegebenen Grundgesamtheit und der Art der erhobenen Daten. So umfasst die ALLBUS-Grundge-samtheit nur Personen ab 18 Jahren. Außerdem stehen im ALLBUS für Befragte, die noch Schüler sind, keine weitergehenden Daten zu besuchter Schulform und -klasse zur Verfügung. ISCED Level 0 bleibt deshalb unbesetzt und Schüler können nicht nach der besuchten Schulform klassifiziert werden. Für ALLBUS wurde zudem auf eine mögliche weitere Unterteilung der Level 3 und 5 (Schroedter et al. 2006) verzichtet, weil die zur Verfügung stehenden Informationen zur Berufsausbildung eine weitere Unterteilung der Stufen für ALLBUS als nicht sinnvoll erscheinen lassen. Darüber hinaus stehen für die Eltern des Befragten im ALLBUS-Programm z. Zt. keine weitergehenden Informationen zur Art von Hochschulabschlüssen zur Verfügung. ISCED-Level 6 – "Second Stage of Tertiary Education" bleibt deshalb in V415 und V416 unbesetzt.
Zuordnung von Abschlüssen zu ISCED 1997 Levels
ISCED 1997 Level 1: Primary education or first stage of basic education Auf ISCED-Level 1 werden Befragte klassifiziert, die angeben weder einen Schulabschluss noch einen beruflichen Ausbildungsabschluss zu haben bzw. solche Befragte, die angeben keinen Schulabschluss zu haben und bei denen die Angaben zum beruflichen Abschluss fehlen.
ISCED 1997 Level 2: Lower Secondary Education ISCED-Level 2 umfasst Befragte mit einem Haupt- oder Realschulabschluss und gegebenenfalls einer informellen Berufsqualifikation wie einer Anlernzeit oder einem Praktikum.
ISCED 1997 Level 3: Upper Secondary Education Auf ISCED-Level 3 werden zum einen solche Befragte eingeordnet, die als höchsten Bildungsabschluss eine Fachhochschulreife oder ein Abitur erworben haben. Zum anderen werden Befragte mit Haupt- oder Realschulabschluss sowie abgeschlossener Berufsausbildung (Lehre, Teilfacharbeiter- oder Berufsfachschulabschluss) mit ISCED-Level 3 klassifiziert.
ISCED 1997 Level 4: Post Secondary Education ISCED-Level 4 markiert ein Bildungsniveau, das über die sekundäre Bildung hinausgeht, aber nicht als tertiäre, also zumeist universitäre, Bildung bezeichnet werden kann. Hier werden Befragte mit Fachhochschulreife bzw. Abitur und einer abgeschlossenen Berufsausbildung eingeordnet.
ISCED 1997 Level 5: Tertiary Education Auf ISCED-Level 5 werden Befragte mit einem Fachschulabschluss oder einem Meistertitel bzw. einem Fachhochschul- oder Universitätsabschluss klassifiziert.
ISCED 1997 Level 6: Second Stage of Tertiary Education Auf ISCED-Level 6 werden Befragte mit einem Doktorgrad (Promotion) klassifiziert.
Literatur:
Hoffmeyer-Zlotnik, Jürgen H. P., Axel Glemser, Christiane Heckel, Helmut Quitt, Ute Hanefeld, Robert Herter-Eschweiler und Sabine Mohr (Hg.) 2010: Demographische Standards - Ausgabe 2010. Eine gemeinsame Empfehlung des Arbeitskreises Deutsches Marktforschungsinstitut (ADM), der Arbeitsgemeinschaft Sozialwissenschaftliche Institute (ASI) und des Statistischen Bundesamtes, Wiesbaden: Statistisches Bundesamt.
Schroedter, Julia H., Yvonne Lechert und Paul Lüttinger 2006: Die Umsetzung der Bildungsskala ISCED-1997 für die Volkszählung 1970, die Mikrozensus-Zusatzerhebung 1971 und die Mikrozensen 1976-2004 (Version 1), ZUMA-Methodenbericht 2006/08, Mannheim.
UNESCO (Hg.) 2006: International Standard Classification of Education ISCED 1997 (May 2006 re-edition), UNESCO-Institute for Statistics.
(de)
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