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Ergänzender Kurzkommentar zur Variablenbeschreibung:
Berufsuntergruppe: Einordnungsberuf (ISCO 1968) nach Terwey
(de)
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Note:
Einordnungsberuf
Der Einordnungsberuf läßt auch für nicht erwerbstätige Befragte eine indirekte berufliche Klassifikation beispielsweise über den Beruf des/der Ehepartners/in oder des Vaters zu. Zweck des Einordnungsberufs ist es, für die Nichterwerbstätigen eine Beschreibung von Lebenslagen und sozialer Position zu erreichen, insofern sie auf einer (indirekten) Beziehung zum Beschäftigungssystem beruhen.
Zur Erläuterung siehe:
Franz Urban Pappi 1979: Sozialstrukturanalysen mit Umfragedaten. Probleme der standardisierten Erfassung von Hintergrundsmerkmalen in allgemeinen Bevölkerungsumfragen, Königstein/Ts.: Athenäum.
Pappi (1979: 297) weist darauf hin, daß mehrere Einordnungsweisen denkbar sind. Da der von ihm selbst vorgeschlagene Einordnungsberuf weitgehend "männerzentriert" ist (z.B. werden verheiratete Frauen nach dem Beruf ihres Ehemannes eingeordnet), wurde von Michael Terwey eine weniger "männerzentrierte" Alternative entwickelt. Diese neuere Einordnung trägt auch der Vorstellung Rechnung, daß in der heutigen Gesellschaft die unmittelbare Lage des Individuums selbst stärker als bisher seine soziale Position bestimmt.
Bei der Konstruktion des Einordnungsberufs nach Terwey wird in folgenden Schritten verfahren:
1) Allen hauptberuflich Erwerbstätigen wird der derzeitige eigene Beruf zugewiesen.
2) Bei ehemals Erwerbstätigen wird der Code des eigenen früheren Berufs zugeordnet.
3) Nur diejenigen verheirateten Frauen und Männer erhalten den Beruf ihres Ehepartners, welche selbst noch nie erwerbstätig waren. Ist der Ehepartner Schüler/Student, Hausfrau/Hausmann oder Wehr-/Zivildienstleistender, wird der Vaterberuf herangezogen. Ist der Ehepartner Rentner, arbeitslos oder aus anderen Gründen nicht erwerbstätig, wurde der Befragte in früheren ALLBUS-Jahrgängen nach dem letzten Beruf des Ehepartners eingeordnet. Im ALLBUS 2008 wurde dieser Beruf nicht erfragt, daher wurde der Einordnungsberuf in solchen Fällen als nicht bestimmbar codiert.
4) Verwitwete, geschiedene oder getrennt lebende Befragte, die selbst nie berufstätig gewesen sind, wurden in früheren ALLBUS-Jahrgängen nach dem Beruf des ehemaligen Ehepartners eingeordnet. Da die entsprechende Information im ALLBUS 2008 nicht verfügbar ist, wurden bei solchen Befragten die Einordnungsvariablen auf "nicht bestimmbar" gesetzt.
5) Alle ledigen Befragten, die selbst nie hauptberuflich erwerbstätig waren, werden über den Vaterberuf eingeordnet.
6) Eine generelle Ausnahme bilden Wehrdienstleistende, Zivildienstleistende und Auszubildende, die grundsätzlich nicht als hauptberuflich erwerbstätig im Sinne dieser Einordnung behandelt werden. Bei ihnen wird wie bei den anderen Befragten, die keinen eigenen Hauptberuf haben, der jeweils nächstmögliche Beruf zur Einordnung herangezogen. Z.B. bei den verheirateten Befragten dieser Gruppe der gegenwärtige Beruf des Ehepartners oder, wenn auch hier keine Einordnung möglich ist, der Beruf des Vaters.
Falls bei einer der für die Einordnung relevanten Berufsangaben ein fehlender Wert (Beruf unzulänglich beschrieben, Verweigert, Weiß nicht oder Keine Angabe) auftritt oder alle relevanten Berufsangaben anderweitig keine Einordnung über einen Hauptberuf zulassen, ist kein Einordnungsberuf bestimmbar.
Im ALLBUS 2008 wurde der Einordnungsberuf nach Pappi nicht mehr gebildet, weil in Folge von Kürzungen der ALLBUS-Demographie dazu erforderliche Informationen für einen großen Teil der Befragten nicht mehr zur Verfügung stehen (zu den Kürzungen vgl. auch den Methodenbericht zum ALLBUS 1994).
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Berufsuntergruppen
Die Kategorien 01 bis 99 entsprechen dem ISCO 1968 zuzüglich der derzeit von ZUMA entwickelten Sonderkategorien 101 bis 109:
001 Chemiker, Physiker und verwandte Berufe 002 Architekten, Ingenieure und verwandte Techniker 003 Architekten, Ingenieure und verwandte Techniker 004 Flugzeug- und Schiffsingenieure 005 Naturwissenschaftler und naturwissenschaftlichtechnische Hilfskräfte 006 ärztliche, zahnärztliche, tierärztliche und verwandte Berufe 007 ärztliche, zahnärztliche, tierärztliche und verwandte Berufe 008 Statistiker, Mathematiker, Systemanalytiker und verwandte technische Sonderfachkräfte 009 Wirtschaftswissenschaftler 011 Wirtschaftsrechnungssachverständige, Buchprüfer 012 Juristen 013 Lehrkräfte 014 Seelsorger, Seelsorgehelfer 015 Schriftsteller, Journalisten und verwandte publizistische Berufe 016 Bildhauer, Kunstmaler, Lichtbildner und verwandte gestaltende Künstler 017 Musiker, Darsteller, Tänzer und ähnliche Künstler 018 Berufssportler und verwandte Berufe 019 Wissenschaftler, technische und verwandte Fachkräfte, soweit nicht anderweitig klassifiziert 020 Angehörige gesetzgebender Körperschaften und Verwaltungsbedienstete in leitender Stellung 021 Führungskräfte in der Privatwirtschaft 030 Bürovorsteher 031 ausführende Verwaltungsbedienstete 032 Stenographen, Maschinenschreiber, Lochkartenlocher, Lochstreifenlocher 033 Buchhalter, Kassierer und verwandte Berufe 034 Bediener von Rechenanlagen 035 Aufsichtskräfte im Transport-, Funk- und Fernsprechwesen 036 Schaffner 037 Postverteiler 038 Telephonisten und Telegraphisten 039 Bürokräfte und verwandte Berufe, soweit nicht anderweitig klassifiziert 040 Geschäftsführer (Großhandel, Einzelhandel) 041 tätige Inhaber (Großhandel, Einzelhandel) 042 Verkaufsaufsichtskräfte und Einkäufer 043 technische Verkäufer, Handelsreisende und Handelsvertreter 044 Versicherungsvertreter, Versicherungs-, Immobilien- und Börsenmakler, Vermittler geschäftlicher Dienstleistungen und Versteigerer 045 Verkäufer, Verkaufshilfskräfte und verwandte Berufe 049 Verkaufshilfskräfte, soweit nicht anderweitig klassifiziert 050 Geschäftsführer in Gaststätten- und Beherbergungsunternehmen 051 tätige Inhaber von Gaststätten und Beherbergungsunternehmen 052 hauswirtschaftliche und verwandte Aufsichtskräfte 053 Köche, Kellner, Barmixer und verwandte Berufe 054 Hausgehilfinnen und verwandte hauswirtschaftliche Berufe, soweit nicht anderweitig klassifiziert 055 Gebäudemeister, Raum-, Gebäudereiniger und verwandte Berufe 056 Wäscher, Chemischreiniger, Bügler 057 Friseure, Schönheitspfleger und verwandte Berufe 058 Sicherheitsbedienstete 059 Dienstleistungsberufe, soweit nicht anderweitig klassifiziert 060 landwirtschaftliche Verwalter und Gutsaufseher 061 Landwirte (einschließlich spezialisierte Landwirte) 062 land- und tierwirtschaftliche Arbeitskräfte 063 Forstarbeitskräfte 064 Fischer, Jäger und verwandte Berufe 070 Aufsichtskräfte der Produktion und allgemeine Vormänner 071 Bergleute, Steinbrecher, Tiefbohrer und verwandte Berufe 072 Hüttenwerker, Gießer, Härter und verwandte Berufe 073 Holzaufbereiter, Papierhersteller 074 Chemiewerker und verwandte Berufe 075 Spinner, Weber, Stricker, Färber und verwandte Berufe 076 Gerber, Fellzurichter, Rauchwarenzurichter 077 Nahrungsmittel- und Getränkehersteller 078 Tabakaufbereiter, Tabakwarenhersteller 079 Schneider, Damenschneiderinnen, Näher, Polsterer und verwandte Berufe 080 Schuhmacher, Lederwarenmacher 081 Möbeltischler und verwandte Holzbearbeiter 082 Steinbearbeiter, Steinbildhauer 083 Grobschmiede, Werkzeugmacher, Werkzeugmaschinenbediener 084 Maschinenschlosser, Maschinenmonteure und Präzisionsinstrumentenmacher (ausgenommen für elektrische Maschinen und Geräte) 085 Elektromechaniker und verwandte Elektro- und Elektronikwerker 086 Sendestationsbediener, Tonaufnahme- Tonwiedergabeanlagenbediener und Filmvorführer 087 Rohrinstallateure, Schweißer, Blech- und Baumetallverformer und Metallbaumonteure 088 Schmuckwarenhersteller, Edelmetallbearbeiter 089 Glasverformer, Töpfer und verwandte Berufe 090 Gummi- und Kunststoffwarenmacher 091 Papierwarenmacher, Kartonagemacher 092 Drucker und verwandte Berufe 093 Maler 094 gütererzeugende und ähnliche Berufstätigkeiten, soweit nicht anderweitig klassifiziert 095 Maurer, Zimmerer und andere Bauarbeiter 096 Bediener (Maschinisten) stationärer (Kraft-)Maschinen und ähnlicher Anlagen 097 Bediener von Materialbewegungsgeräten und ähnlichen Einrichtungen; Hafen- und Ladearbeiter 098 Transporteinrichtungsbediener 099 Handlanger, ungelernte Handarbeiter (labourers), soweit nicht anderweitig klassifiziert
101 Soldat (Wehrberuf) 102 Offizier (Wehrberuf)
104 Arbeitskräfte mit nicht bestimmbaren oder unzulänglich beschriebenen Beruf
107 Verweigert 108 Weiß nicht 109 Keine Angabe 000 Trifft nicht zu
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