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Die Einbürgerung von Ausländern in Deutschland ist bereits seit den 1990er Jah ren ein wichtiges integrationspolitisches Thema. Ein Meilenstein war die im Jahr Umgekehrt weisen die türkischen und die Befragten aus dem ehemaligen Jugoslawien im SOEP eine deutlich höhere Einbürgerungsneigung auf. Bei ihnen wollen sich jeweils rund 10-20 % in allen betrachteten Jahren "ganz sicher" einbürgern lassen. Ähnlich wie beim allge meinen Trend steigen jedoch auch bei diesen Befragtengruppen seit dem Jahr 2000 -bei den Türken schon seit 1998 -die Anteile der Personen, die sich "ganz sicher nicht" einbürgern lassen wollen (2006: 51,2 % in der türkischen Befragtengruppe und 47,2 % in der ex-jugoslawi schen, gegenüber 34,8 % bzw. 33,0 % im Jahr 2000). In den Die folgende Tabelle 6 zeigt für alle Ausländer und für die vier Nationalitätengruppen der Türken, ehemaligen Jugoslawen, Griechen und Italiener die Anteile der Befragten im Zeit verlauf, die von der Möglichkeit des zusätzlichen Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit "wahrscheinlich" oder "ganz sicher" Gebrauch machen würden. Zwar gibt es weiterhin eine Differenz zwischen den überdurchschnittlich einbürgerungsinteressierten Gruppen der Tür ken und ehemaligen Jugoslawen einerseits und den Griechen und Italienern andererseits. Staatsangehörigkeit deutlich größer, als wenn nur allgemein nach der Einbürgerungsabsicht gefragt wird (vgl. die vorhergehenden Abbildungen 4-7). Im Zeitverlauf ist allerdings sowohl bei Griechen als auch bei Italienern ein abnehmender Trend erkennbar, was bei Türken und Staatsangehörigen des ehemaligen Jugoslawien nicht zutrifft. Quelle: Sozio-Ökonomisches Panel. Eigene Berechnung. Anmerkung: Die Prozentwerte stellen jeweils die addierten Anteile der Antworten "ja, wahrscheinlich" und "ja, ganz sicher" dar. In der Repräsentativbefragung "Ausgewählte Migrantengruppen in Deutschland Gruppe äußern nur 16,8 % eine vorbehaltlose Einbürgerungsabsicht (Antwort "ja"), 58,0 % sind ablehnend (Antwort "nein"). Bei den Befragten mit unter 20 Jahren Aufenthaltsdauer betra gen die entsprechenden Werte 37,0 % (Antwort "ja") bzw. 35,5 % (Antwort "nein"). Schließlich wurden in der RAM-Untersuchung auch die Gründe erhoben, die deutsche Andere Gründe 10,9 % 4,4 % 11,8 % 13,5 % 12,0 % 9,2 % Quelle: RAM 2006/2007, gewichtet. Eigene Berechnung. Ungewichtete Gesamtfallzahl: 1.038 Anmerkung: Es waren Mehrfachantworten möglich, daher addieren sich die Prozentwerte in den Spalten nicht zu 100 %. Farblich hinterlegt sind die für die jeweilige Nationalität am häufigsten genannten Gründe. Weil ich meine bis herige Staats angehörigkeit dann verliere 13,2 % 12,8 % 11,4 % 9,7 % 10,5 % 12,1 % Einbürgerungs gebühr is t zu hoch 5,6 % 9,5 % 4,2 % 3,1 % 9,2 % 6,0 % Sprachtes t is t mir zu kompliziert 10,9 % 1,8 % 1,5 % 2,3 % 3,9 % 5,8 % Andere Gründe 16,2 % 17,9 % 7,4 % 13,5 % 9,2 % 13,8 % Quelle: RAM 2006/2007, gewichtet. Eigene Berechnung. Ungewichtete Gesamtfallzahl: 2.195 Anmerkung: Es waren Mehrfachantworten möglich, daher addieren sich die Prozentwerte in den Spalten nicht zu 100 %. Farblich hinterlegt sind die für die jeweilige Nationalität am häufigsten genannten Gründe. Zur besseren Übersichtlichkeit sind einige Antwortvorgaben nicht aufgeführt, die jeweils von weniger als fünf Prozent aller Befragten angegeben wurden. Menschen mit Migrationshintergrund. Datenerfas sung für die Integrationsberichterstattung. Gutachten im Auftrag der Stelle für interkul turelle Arbeit, Sozialreferat und des Statistischen Amtes der Landeshauptstadt Mün chen Wer wird Deutsche/r und warum? Determinanten der Einbürgerung türkisch-und italienischstämmiger Jugendlicher Neue Befunde auf der Basis des Mikrozensus. Präsentation auf der 5. Mikrozensus-Nutzerkonferenz am 15./ 16.11 Rights or Identity? Naturalisation Processes among 'Labour Migrants' in Einbürgerung in Deutschland: Ihre Rolle bei der Integration von Zuwanderern und die Verwaltungspraxis im Regionalvergleich Prä sentation für das Expertenforum "Daten zu Struktur und Integration der Bevölkerung mit Zuwanderungshintergrund" am 18 Das SOEP als Datenbasis für Analysen mit Bezug zu "Migration Über schwindende Gemein samkeiten: Ausländer-versus Migrantenforschung. Die Notwendigkeit eines Perspekti venwechsels zur Erforschung ethnischer Minderheiten in Deutschland am Beispiel des Projekts "Die Qualität der multikulturellen Demokratie in Amsterdam und Berlin Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialfor schung Einbürgern und Ausschließen. Die Nationalisierung der Staatsan gehörigkeit vom Deutschen Bund bis zur Bundesrepublik Deutschland Wer darf Mitglied werden? Einbürgerung in Deutschland und Frankreich im Vergleich Aspekte der Integration. Ein gliederungsmuster und Lebenssituation italienisch-und türkischstämmiger junger Er wachsener in Deutschland Fazit Political Economy of Immigration in Germa ny: Attitudes and Citizenship Aspirations Forschungs institut zur Zukunft der Arbeit Migration und Sozialstruktur Staatsbürgerschaft. Eine Einführung Moderne (Staats-)Bürgerschaft. Nationale Staatsbürgerschaft und die Debatten der Citizenship Studies Einbürgerung als Option. Die Bedeutung des Wechsels der Staatsan gehörigkeit für Menschen türkischer Herkunft in Ausländer, Eingebürgerte und das Problem einer realistischen Zuwanderer-Integrationsbilanz Perspektiven des Zusammenlebens. Die Integration türkischstämmiger Migrantinnen und Migranten in Die Einbürgerung türkischer Migranten in Deutschland. Befragung zu Einbürgerungsabsichten und dem Für und Wider der Einbürgerung Eingebürgerte als neue Zuwanderungsgruppe am Beispiel von NRW Vorträge der 7. Tagung des Arbeitskreises Migration -Integration -Minderheiten der Deutschen Gesellschaft für Demographie (DGD) in Zusammenarbeit mit dem Soziologi schen Institut der Universität Erlangen in Erlangen am 25 Bundesinstitut für Bevölkerungs forschung Schulische Bildung von Migranten in Deutschland. Working Paper Nr. 13 (Teil 1 der Reihe "Integrationsreport") der Forschungsgruppe des Bundesamtes, Nürn berg: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Bevölkerung und Erwerbstätigkeit -Ausländische Bevölke rung. Ergebnisse des Ausländerzentralregisters Fachserie 1 Reihe Bevölkerung und Erwerbstätigkeit -Bevölkerung mit Mig rationshintergrund Wiesba den: Statistisches Bundesamt Bevölkerung und Erwerbstätigkeit -Einbürgerungen Bevölkerung und Erwerbstätigkeit -Bevölkerung mit Migra tionshintergrund Does citizenship matter? The economic impact of naturali zations in Germany Migration Research Group Aktuelle Trends der Einbürgerungen in Deutschland Etwas mehr Anpassung gewünscht. Einstellungen zur Integration von Ausländern in Deutschland Einbürgerung. Rahmenbedingungen, Motive und Perspektiven des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit. Gutachten für die Friedrich-Ebert-Stif tung The German Socio-Economic Pa nel Study (SOEP) -Scope, Evolution and Enhancement Journal of Applied Social Studies Der Bürger im Staat, Zeitschrift der Landeszentrale für politische Bildung Das Wahlverhalten eingebürgerter Personen in Deutschland Aus Politik und Zeitgeschichte B52/2003 Wie wählen Neubürger? Politische Einstellungen und Wahlverhal ten eingebürgerter Personen in Deutschland Die neuen Deutschen. Subjektive Dimensionen des Einbürge rungsprozesses Transatlantic Discourse on Integration: Citizenship and Culture of Naturalization Kumulierte Top-Ten-Liste der wichtigsten Herkunftsländer von Eingebürgerten in Deutschland Anhang Tabelle Fachserie 1 Reihe 2.1 (Einbürgerungen), verschiedene Jahrgänge. Eigene Berechnung und Darstellung Quelle: Statistisches Bundesamt Eingebürgerte aus dem Gebiet der heutigen Staaten Serbien, Montenegro und Kosovo sowie jugoslawische Staatsangehörige, die in den Jahren 2000-2003 keinem Nachfolgestaat zugeordnet werden konnten. Erschienene Working Papers der Forschungsgruppe für Migration und Integration Die Datenlage im Bereich der Migrations-und Integrationsforschung Verfasserin: Sonja Haug 2/2005 Illegalität von Migranten in Deutschland Verfasserin: Susanne Worbs unter Mitarbeit von Michael Wolf und Peter Schimany Integrationskurse Erste Erfahrungen und Erkenntnisse einer Teilnehmerbefragung Verfasser: Sonja Haug und Frithjof Zerger 6/2006 Arbeitsmarktbeteiligung von Ausländern im Gesundheitssektor in Deutschland Verfasser Einheitliche Schulkleidung in Familiennachzug in Deutschland Verfasser: Axel Kreienbrink und Stefan Rühl Family Reunification in Germany Verfasser: Axel Kreienbrink und Stefan Rühl 11/2007 Türkische, griechische, italienische und polnische Personen sowie Personen aus den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien in Deutschland Verfasser: Christian Babka von Gostomski 12 Schulische Bildung von Migranten in Deutschland aus der Reihe "Integrationsreport GROBID - A machine learning software for extracting information from scholarly documents Zentrale Ergebnisse Die Einbürgerung von Ausländern in Deutschland ist bereits seit den 1990er Jah ren ein wichtiges integrationspolitisches Thema. Ein Meilenstein war die im Jahr (Wüst 2002 (Wüst , 2003 (Wüst , 2006 Umgekehrt weisen die türkischen und die Befragten aus dem ehemaligen Jugoslawien im SOEP eine deutlich höhere Einbürgerungsneigung auf. Bei ihnen wollen sich jeweils rund 10-20 % in allen betrachteten Jahren "ganz sicher" einbürgern lassen. Ähnlich wie beim allge meinen Trend steigen jedoch auch bei diesen Befragtengruppen seit dem Jahr 2000 -bei den Türken schon seit 1998 -die Anteile der Personen, die sich "ganz sicher nicht" einbürgern lassen wollen (2006: 51,2 % in der türkischen Befragtengruppe und 47,2 % in der ex-jugoslawi schen, gegenüber 34,8 % bzw. 33,0 % im Jahr 2000). In den Jahren 1996 Jahren , 1998 Jahren , 2000 Jahren und 2002 : 1996 2.094, 1998 1.876, 2000 2.306, 2002 1.899 Die folgende Tabelle 6 zeigt für alle Ausländer und für die vier Nationalitätengruppen der Türken, ehemaligen Jugoslawen, Griechen und Italiener die Anteile der Befragten im Zeit verlauf, die von der Möglichkeit des zusätzlichen Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit "wahrscheinlich" oder "ganz sicher" Gebrauch machen würden. Zwar gibt es weiterhin eine Differenz zwischen den überdurchschnittlich einbürgerungsinteressierten Gruppen der Tür ken und ehemaligen Jugoslawen einerseits und den Griechen und Italienern andererseits. Jedoch ist auch bei Letzteren die Einbürgerungsneigung bei der Möglichkeit doppelter Staatsangehörigkeit deutlich größer, als wenn nur allgemein nach der Einbürgerungsabsicht gefragt wird (vgl. die vorhergehenden Abbildungen 4-7). Im Zeitverlauf ist allerdings sowohl bei Griechen als auch bei Italienern ein abnehmender Trend erkennbar, was bei Türken und Staatsangehörigen des ehemaligen Jugoslawien nicht zutrifft. Quelle: Sozio-Ökonomisches Panel . Eigene Berechnung. Anmerkung: Die Prozentwerte stellen jeweils die addierten Anteile der Antworten "ja, wahrscheinlich" und "ja, ganz sicher" dar. In der Repräsentativbefragung "Ausgewählte Migrantengruppen in Deutschland Gruppe äußern nur 16,8 % eine vorbehaltlose Einbürgerungsabsicht (Antwort "ja"), 58,0 % sind ablehnend (Antwort "nein"). Bei den Befragten mit unter 20 Jahren Aufenthaltsdauer betra gen die entsprechenden Werte 37,0 % (Antwort "ja") bzw. 35,5 % (Antwort "nein"). 23 Schließlich wurden in der RAM-Untersuchung auch die Gründe erhoben, die deutsche Andere Gründe 10,9 % 4,4 % 11,8 % 13,5 % 12,0 % 9,2 % Quelle: RAM 2006/2007, gewichtet. Eigene Berechnung. Ungewichtete Gesamtfallzahl: 1.038 Anmerkung: Es waren Mehrfachantworten möglich, daher addieren sich die Prozentwerte in den Spalten nicht zu 100 %. Farblich hinterlegt sind die für die jeweilige Nationalität am häufigsten genannten Gründe. Weil ich meine bis herige Staats angehörigkeit dann verliere 13,2 % 12,8 % 11,4 % 9,7 % 10,5 % 12,1 % Einbürgerungs gebühr is t zu hoch 5,6 % 9,5 % 4,2 % 3,1 % 9,2 % 6,0 % Sprachtes t is t mir zu kompliziert 10,9 % 1,8 % 1,5 % 2,3 % 3,9 % 5,8 % Andere Gründe 16,2 % 17,9 % 7,4 % 13,5 % 9,2 % 13,8 % Quelle: RAM 2006/2007, gewichtet. Eigene Berechnung. Ungewichtete Gesamtfallzahl: 2.195 Anmerkung: Es waren Mehrfachantworten möglich, daher addieren sich die Prozentwerte in den Spalten nicht zu 100 %. Farblich hinterlegt sind die für die jeweilige Nationalität am häufigsten genannten Gründe. Zur besseren Übersichtlichkeit sind einige Antwortvorgaben nicht aufgeführt, die jeweils von weniger als fünf Prozent aller Befragten angegeben wurden. 2000 in Kraft getretene Neufassung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechtes mit Erleichterungen bei der Anspruchseinbürgerung (verkürzte Aufenthaltsdau er) und der Einführung von ius soli-Elementen. Weitere gesetzliche Änderungen folgten 2005 mit dem Zuwanderungsgesetz und 2007 mit dem EU-Richtlinienum setzungsgesetz. Ab September 2008 wird es in Deutschland bundesweite Einbür gerungstests geben. Die Datenlage ist im Vergleich zu anderen Integrationsbereichen als gut zu beur teilen. Neben amtlichen Datenquellen (Einbürgerungsstatistik, Mikrozensus) stellen auch mehrere Bevölkerungsumfragen mit bundesweitem Bezug einschlä gige Daten bereit. Möglich sind einerseits Aussagen zur Einbürgerungsbereit schaft von Ausländern, zu ihren Motiven für und gegen die Annahme der deut schen Staatsangehörigkeit und zum Integrationsstand von eingebürgerten im Vergleich zu nicht eingebürgerten Migranten. Aus einer anderen Perspektive liegen auch Daten zu entsprechenden Einstellungen in der deutschen Bevölke rung vor. Die sozialwissenschaftliche Forschung zur Einbürgerung hat in den letzten Jahren deutlich an Umfang gewonnen. Die Einbürgerungszahlen von Ausländern in Deutschland erreichten im Jahr 2000 (mit In-Kraft-Treten des neuen Staatsangehörigkeitsrechtes) einen Höchst stand von rund 187.000 und gingen dann bis 2005 kontinuierlich zurück. 2006 war wieder ein leichter Anstieg zu verzeichnen, 2007 allerdings ein erneuter Rückgang auf rund 113.000 Einbürgerungen. Wichtigstes Herkunftsland von Eingebürgerten -allerdings mit abnehmender relativer Bedeutung -ist die Tür kei. Ein hoher Prozentsatz der Einbürgerungen (im Durchschnitt der Jahre 2000 2007 45,9 %) erfolgt inzwischen unter Beibehaltung der bisherigen Staatsange hörigkeit des Antragstellers. In Deutschland gibt es ein beträchtliches Einbürgerungspotenzial, denn nur ein geringer Prozentsatz der hier lebenden Ausländer erwirbt trotz ausreichender Aufenthaltsdauer den deutschen Pass. Die Einbürgerung wird vor allem von jüngeren und besser integrierten Ausländern realisiert. Geschlechterunterschie de gibt es im Durchschnitt kaum, bei einzelnen Herkunftsländern tritt jedoch ein deutlicher Männer-oder Frauenüberhang auf. Unterschiede in der Einbürge rungsbereitschaft existieren auch zwischen den Herkunftsländern. So neigen z.B. Türken und Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien weitaus stärker zur Einbürgerung als Italiener und Griechen, die als EU-Bürger nur wenig Anreize für den Erwerb des deutschen Passes haben. Bei den Motiven für die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit spielen sowohl identifikatorische (Verwurzelung in Deutschland) als auch rechtlich instrumentelle Gründe (Wunsch nach rechtlicher Gleichstellung, Reisefreiheit) eine Rolle. Bei den Motiven dagegen ist der Wunsch nach Beibehaltung der bis herigen Staatsangehörigkeit von großer Bedeutung. Analysen der Allgemeinen Bevölkerungsumfrage der Sozialwissenschaften (ALL BUS) zu Einstellungen in der deutschen Bevölkerung zeigen, dass herkunftsbezo gene bzw. "ethnische" Kriterien bei der Frage, ob ein Ausländer eingebürgert werden sollte, zwischen 1996 und 2006 an Gewicht verlieren. Dafür rücken An passungsanforderungen an Einbürgerungsbewerber (deutsche Sprache beherr schen, Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung) in den Vor dergrund. Die Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit wird überwie gend abgelehnt, was im Widerspruch zum faktisch hohen Anteil von Einbürge rungen unter Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit und zum Wunsch vieler Ausländer nach einer solchen Option steht. doppelten bzw. mehrfachen Staatsangehörigkeit spielt in Deutschland eine große Rolle im integrationspolitischen Diskurs. Allerdings existieren keine verlässlichen Zahlen dazu, wie viele Menschen insgesamt zwei oder mehr Pässe besitzen. Auch die im fol genden Abschnitt 6.1 analysierten Angaben des Mikrozensus 2006 können nur als Untergren zenschätzung angesehen werden. Es gibt eine ganze Reihe von Personengruppen, bei denen aus unterschiedlichen Konstellationen heraus mehr als eine Staatsangehörigkeit vorhanden ist: Im Falle von Ausländern kann dies z.B. durch eine Einbürgerung unter Beibehal tung der bisherigen Staatsangehörigkeit eintreten, die in bestimmten Fällen möglich ist. Daten hierzu finden sich im Abschnitt 6.2. Zudem war es bis 1999 für Eingebürgerte möglich, die bisherige Staatsangehörig keit auf legalem Wege wieder anzunehmen, sofern der Wohnsitz in Deutschland lag (sog. "Inländerklausel"). Erst mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 wurde festgelegt, dass ein Deutscher, der durch eigene Willenser klärung eine ausländische Staatsangehörigkeit erwirbt, die deutsche Staatsan gehörigkeit auch bei Wohnsitz im Inland verliert, sofern im vorher keine Beibe haltungsgenehmigung ausgestellt wurde ( § 25 StAG). Ebenso können sich Deutsche in anderen Staaten einbürgern lassen und die deutsche Staatsangehörigkeit behalten, sofern sie vorher eine Beibehaltungsge nehmigung einholen. Geht es um die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staa tes oder der Schweiz, ist dies seit August 2007 nicht mehr notwendig, d.h. in die sen Fällen geht die deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr automatisch verlo ren, die doppelte Staatsangehörigkeit wird akzeptiert. Im Kontext der Einbürgerung sind außerdem die sog. "Optionskinder" zu berück sichtigen, die bereits bei der Geburt ( § 4 Abs. 3) oder durch Antrag gemäß einer Übergangsregelung ( § 40b StAG) neben der Staatsangehörigkeit ihrer ausländi schen Eltern nach dem Geburtsortprinzip auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Sie müssen sich allerdings bei Erreichen der Volljährigkeit für eine Staatsangehörigkeit entscheiden (vgl. Abschnitt 6.3). Eine weitere Gruppe von Doppel-oder Mehrstaatern sind Kinder aus binationa len (z.B. deutsch-italienischen) Partnerschaften, die im Regelfall die Staatsange hörigkeiten beider Eltern erhalten. Sie geben diese dann wiederum an ihre eige nen Nachfahren weiter, sofern nicht zwischenzeitlich eine der Staatsangehörig keiten aufgegeben wird. Auch unter den in Deutschland lebenden Aussiedlern und Spätaussiedlern aus mittel-und osteuropäischen Staaten gibt es zahlreiche Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit. Auch hier gilt, dass dies im Regelfall an die Kinder weiter gegeben wird. Doppel-oder Mehrstaatigkeit kann auch durch Heirat mit einem Ausländer (wenn das Recht des Herkunftslandes dies vorsieht) oder durch Geburt im Aus land entstehen, wenn das Geburtsland seine Staatsangehörigkeit nach dem ius soli-Prinzip (Bodenrecht) vergibt. Diese nicht abschließende Aufzählung verdeutlicht, dass Doppel-oder Mehrstaatigkeit ein sehr facettenreiches Phänomen ist. Nicht zu allen der genannten Personengruppen sind Daten verfügbar. Die folgenden Abschnitte konzentrieren sich deshalb auf eine Gesamtschät zung der Doppelstaatler in Deutschland gemäß des Mikrozensus 2006 (Abschnitt 6.1) und auf mehrfache Staatsangehörigkeit im Kontext der Einbürgerung bzw. der Optionsregelung (Ab schnitte 6.2 und 6.3). 6.1 Doppelte Staatsangehörigkeit im Mikrozensus 2006 Der Mikrozensus 2006 weist die Zahl der Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit in Deutschland mit rund 1,2 Millionen Menschen aus. Dies entspricht 1,4 % der Gesamtbevölke rung; bei den Personen mit Migrationshintergrund beträgt der Anteil der Doppelstaatler 7,1 % (Statistisches Bundesamt 2008b: 128ff.). "Doppelte Staatsangehörigkeit" kann dabei be deuten, dass die jeweilige Person die deutsche und mindestens eine ausländische Staatsange hörigkeit oder zwei ausländische Staatsangehörigkeiten besitzt. Die zuerst genannte Kate gorie stellt nach den Zahlen des Mikrozensus mit über 1,1 Millionen Personen rund 95 % der Doppelstaatler in Deutschland. Nur rund 5 % besitzen hingegen zwei ausländische Staatsan gehörigkeiten. Bei einer Betrachtung der Personen mit Migrationshintergrund nach Herkunftsland 14 ist auffällig, dass insbesondere Personen aus Polen, Rumänien und der Russischen Föderati on einen überproportionalen Anteil an Doppelstaatlern aufweisen (Polen 10,8 %, Rumänien 10,2 %, Russische Föderation 15 %). Hierbei dürfte es sich zum Teil um Aussiedler bzw. Spätaus siedler und deren Familienangehörige handeln, die die Staatsangehörigkeit ihres Herkunfts landes beibehalten haben, aber auch um sonstige Eingebürgerte. Eine weitere Auffälligkeit bei den Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit in Deutschland ist der hohe Anteil sehr junger Menschen. Mehr als ein Drittel (36,6 %) aller Doppelstaatler sind unter 18 Jahre alt. Sehr wahrscheinlich handelt es sich dabei zum einen um die so genannten "Optionskinder", die mit dem seit 2000 geltenden Staatsangehörigkeitsrecht bei der Geburt zwei Staatsangehörigkei ten erhalten, nämlich die deutsche und die ihrer Eltern. Aber auch Kinder und Jugendliche mit Eltern unterschiedlicher Staatsangehörigkeit, sowie die Kinder von Aussiedlern und Spät aussiedlern dürften sich in dieser Kategorie niederschlagen. Wie bereits in der Einleitung zum Abschnitt 6 erwähnt, können die Angaben des Mikro zensus zur Gesamtzahl der Doppelstaatler in Deutschland jedoch nur als Untergrenzenschät zung angesehen werden. Dies wird anhand der Daten in den folgenden Abschnitten 6.2 und 6.3 deutlich: Allein durch Einbürgerungen unter Beibehaltung der bisherigen Staatsangehö rigkeit, und durch das Optionsmodell sind in den Jahren 2000-2006 rund 736. Tabelle 8 : 8 Staatsangehörigkeit anzunehmen (Frage an diejenigen, die eine Einbürgerungsabsicht geäu ßert hatten) oder nicht anzunehmen (Frage an diejenigen, die keine Einbürgerungsabsicht geäußert hatten). Die Befragten konnten jeweils mehrere Motive angeben. Tabelle 8 zeigt zusammengefasst für alle Nationalitäten jeweils die drei wichtigsten Gründe für und gegen eine Einbürgerung. Die Ergebnisse nach Nationalitäten sind im Anhang dargestellt (Tabellen 11 und 12). Die wichtigsten Motive für und gegen die Annahme der deutschen StaatsangehörigkeitUm rechtlich mit den Deuts chen gleichges tellt zu s ein 46,7 % Mein Aufenthalt is t ohnehin ges ichert 21,7 % Um jederzeit ein Aufenthalts recht in Deuts chland zu haben 44,5 % Weil ich EU-Bürger bin 19,3 % Quelle: RAM 2006/2007, gewichtet. Eigene Berechnung. Ungewichtete Gesamtfallzahlen: 1.038 (Motive für die Annahme) und 2.195 (Motive gegen die Annahme). Anmerkung: Es waren Mehrfachantworten möglich, daher addieren sich die Prozentwerte in den Spalten nicht zu 100 %.Am wichtigsten für alle Nationalitäten ist als Motiv für die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit, dass man sich in Deutschland verwurzelt fühlt. Dieses Motiv nennt je weils über die Hälfte der Befragten in allen Nationalitätengruppen, am häufigsten die Tür kinnen und Türken (59,1 %), am wenigsten häufig die polnischen Befragten (51,8 %). Weitere wichtige Motive bilden die rechtliche Gleichstellung mit Deutschen und das dauerhafte Auf enthaltsrecht in Deutschland, das durch die Einbürgerung erreicht wird. Ein Unterschied zeigt sich wiederum bei den Staatsangehörigen der beiden "alten" EU-Staaten Italien undGriechenland. Für sie spielt das gesicherte Aufenthaltsrecht in Deutschland eine vergleichs weise geringe Rolle als Einbürgerungsmotiv, dafür hat die Möglichkeit politischer Mitwir kung größeres Gewicht (vgl. Tabelle 11 im Anhang). Diese Aussagen sind allerdings unter der Einschränkung zu betrachten, dass die gewichteten Fallzahlen für Italiener, Griechen und Polen als Basis der Prozentuierung bei dieser Frage unter 100 Personen liegen.Bei den Motiven gegen eine Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit gibt es eben falls einen über alle Nationalitäten hinweg dominanten Grund, nämlich "will meine jetzige Staatsangehörigkeit behalten". Zwischen 47,1 % (polnische Befragte) und 58,9 % (italienische Befragte) nennen dieses Motiv, keinen Einbürgerungsantrag zu stellen (vgl. Tabelle 12 im An hang). Zusätzlich geben je nach Nationalität zwischen 9,7 % und 13,2 % der Befragten an, dass sie ihre bisherige Staatsangehörigkeit bei einer Einbürgerung verlieren würden. Diese Beto nung des Wertes der bisherigen Staatsangehörigkeit -die sich auch schon bei den SOEP-Ana lysen zeigte -steht in einem gewissen Widerspruch zur faktischen Situation, dass bei polni schen, griechischen, italienischen und teilweise auch bei Staatsangehörigen der Nachfolge staaten des ehemaligen Jugoslawien 24 zumeist unter Beibehaltung des bisherigen Passes ein gebürgert wird. Ausländer aus diesen Herkunftsländern könnten also eigentlich davon aus gehen, dass sie bei einer Einbürgerung ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht verlieren.Möglicherweise ist dies teilweise den Betreffenden nicht bekannt, oder in der Antwort "Will meine bisherige Staatsangehörigkeit nicht verlieren" drückt sich der Wunsch aus, einfachTürke, Pole etc. bleiben zu wollen, ohne die Möglichkeit der zusätzlichen deutschen Staatsan gehörigkeit überhaupt in Betracht zu ziehen. Ein zweites wichtiges Motiv gegen die Einbürgerung ist, dass der Aufenthalt in Deutschland auch ohne Einbürgerung gesichert sei, sowie für Italiener, Griechen und Polen die Aussage "Weil ich EU-Bürger bin". Hier bestätigt sich die schon bisher gezeigte Tendenz, dass der Status als EU-Bürger die Einbürgerungsneigung bremst. Eine geplante Rückkehr ins Herkunftsland geben insbesondere Polen (21,6 %) und Griechen (17,8 %) als Grund an, sich nicht einbürgern zu lassen. Alle anderen Motive spielen quantitativ keine bedeutende Rolle. Auffällig ist lediglich noch, dass die türkischen Befragten -insbesondere Frauen -deutlich häufiger als andere Nationalitäten angeben, dass ihnen der Sprachtest bei der Einbürgerung zu kompliziert sei oder dass sie die gesetzlichen Voraussetzungen zur Einbürgerung nicht erfüllen. Hingegen sind Befürchtungen, bei einer Einbürgerung im Herkunftsland wirt schaftliche oder erbrechtliche Nachteile zu erleiden, oder auch die Verfahrensdauer in Deutschland bei keiner Nationalitätengruppe ein ernstzunehmender Hinderungsgrund. Eine wertvolle Ergänzung speziell zu den Einbürgerungsabsichten und -motiven von türkischstämmigen Migranten bietet die achte Mehrthemenbefragung des Zentrums für Türkeistudien (Sauer 2007). Zwar handelt es sich hierbei nicht um eine bundesweite Umfra ge, jedoch lebt in Nordrhein-Westfalen rund ein Drittel der Bevölkerung mit türkischem Mig rationshintergrund in Deutschland. Im Rahmen der Mehrthemenbefragungen werden jähr lich rund 1.000 volljährige türkischstämmige Personen telefonisch befragt, zuletzt im Dezem ber 2006. Folgende Ergebnisse im Hinblick auf Staatsbürgerschaft und Einbürgerung sind hervorzuheben (Sauer 2007: 102ff.): Rund 37 % der rund 936.000 türkischstämmigen Zuwanderer in NRW besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit, darunter 5 % zusätzlich die türkische. Der Anteil der deutschen Staatsbürger hat sich seit 1999 trotz sinkender Einbürgerungszah len mehr als verdoppelt. 27 % der Befragten, die (noch) türkische Staatsbürger sind, äußern eine klare Ein bürgerungsabsicht oder haben den Antrag bereits gestellt; dies entspricht etwa der in der RAM-Untersuchung festgestellten Größenordnung (vgl. Tabelle 7). Je jünger die Befragten, desto höher ist der Anteil derer, die sich einbürgern lassen wollen. Ältere Befragte und solche mit langer Aufenthaltsdauer stehen einer Einbürgerung eher ablehnend gegenüber. Auch dies korrespondiert mit den RAM-Resultaten (vgl. Abbildung 9). Bereits eingebürgerte Befragte fühlen sich häufiger als türkische Staatsangehö rige mit Deutschland oder mit beiden Ländern (Deutschland und Türkei) verbun den. Dies entspricht dem Einbürgerungsmotiv "Weil ich in Deutschland verwur zelt bin" in der RAM-Untersuchung. Als Gründe gegen die Einbürgerung nennen die Befragten vorrangig die emotio nale Bindung an die türkische Staatsbürgerschaft, dass ihnen der deutsche Pass keine Vorteile bringe und dass sie trotzdem als Ausländer gesehen würden. Durch die anderen Antwortvorgaben ist hier ein direkter Vergleich mit der RAM-Studie schwierig. Jedoch zeigt sich in beiden Untersuchungen die hohe (emotio nale) Bedeutung der türkischen Staatsangehörigkeit als Hinderungsgrund für eine Einbürgerung. 8. Einstellungen in der deutschen Bevölkerung zur Einbürgerung von Ausländern Während in den bisherigen Kapiteln die eingebürgerten bzw. einbürgerungswilligen Ausländer in Deutschland im Zentrum der Betrachtung standen, sollen nun ergänzend dazu die Einstellungen der deutschen Bevölkerung zu dieser Thematik untersucht werden. In der Allgemeinen Bevölkerungsumfrage der Sozialwissenschaften (ALLBUS) wurde in den Jahren 1996 und 2006 auch erhoben, welche Eigenschaften von Ausländern bei der Vergabe der deutschen Staatsbürgerschaft eine Rolle spielen sollten. Die Befragten wurden dazu gebe ten, jedes der folgenden Kriterien auf einer siebenstufigen Skala (von "überhaupt nicht wich tig" bis "sehr wichtig") zu bewerten: Ob die Person (gemeint ist ein einbürgerungswilliger Ausländer) in Deutsch land geboren ist Ob die Person deutscher Abstammung ist Ob die Person die deutsche Sprache beherrscht Ob die Person lange Zeit in Deutschland gelebt hat Ob die Person bereit ist, sich an den Lebensstil der Deutschen anzupassen Ob die Person einer christlichen Kirche angehört Ob die Person Straftaten begangen hat Ob die Person für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen kann Ob die Person sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt Bis auf das letzte Kriterium, das nur 2006 erfragt wurde, liegen für 1996 und 2006 iden tische Frageformulierungen vor. Dadurch ist eine Vergleichsmöglichkeit der Antwortmuster gegeben, d.h. man kann anhand der ALLBUS-Daten feststellen, ob die genannten Kriterien für eine Einbürgerung in der subjektiven Sicht der Befragten wichtiger oder weniger wichtig ge worden sind. Gleiches gilt auch für die in beiden Jahren gestellte Frage, ob Ausländer die Möglichkeit zur doppelten Staatsbürgerschaft haben sollten. Dabei ist zu beachten, dass es sich beim ALLBUS -anders als beim Sozio-Ökonomischen Panel -nicht um eine Längsschnitt befragung handelt. Ein Vergleich der Daten für die Jahre 1996 und 2006 spiegelt also nicht Einstellungsveränderungen derselben Personen wider, sondern das Meinungsbild zweier aus unterschiedlichen Personen zusammengesetzter Bevölkerungsquerschnitte. Die folgende Tabelle gibt im Vergleich der Jahre 1996 und 2006 jeweils an, welcher An teil der Befragten das jeweilige Kriterium als (sehr) wichtig ansieht. Grundlage dafür sind eigene Berechnungen mit den Datensätzen des ALLBUS 1996 und 2006. Konkret wurden je weils die Anteile an Befragten addiert, die auf der siebenstufigen Skala die drei obersten Aus prägungen gewählt haben 25 , und zwar differenziert nach den Erhebungsgebieten West-und Ostdeutschland sowie für Gesamtdeutschland. Dabei wurden nur Personen einbezogen, die selbst von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, d.h. Ausländer und einge bürgerte Personen wurden ausgeschlossen. Dadurch spiegeln die Zahlen in hohem Maße tat sächlich die Einstellungen der "einheimischen" Bevölkerung wider. Von den insgesamt 3.518Befragten des Jahres des ALLBUS 1996 besaßen 3.191 seit ihrer Geburt den deutschen Pass, von den 3.421 Befragten des Jahres 2006 3.038. Explaining the Naturalisation Practices of Turks in Germany in the Wake of the Citizenship Reform of 1999, in: Journal of Ethnic and Migration Studies, 33(8), 1363 1376. Babka von Gostomski, Christian (2008): Türkische, griechische, italienische und polnische Personen sowie Personen aus den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien in Deutschland. Erste Ergebnisse der Repräsentativbefragung "Ausgewählte Migranten gruppen in Deutschland 2006/2007" (RAM). Working Paper 11 der Forschungsgruppe des Bundesamtes, Nürnberg: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Bauböck, Rainer/Ersboll, Eva/Groenendijk, Kees/Waldrauch, Harald (Hg.)(2006): Acquisi tion and Loss of Nationality. Volume 1: Comparative Analyses. Policies and Trends in 15 European Countries, Amsterdam: Amsterdam University Press. Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen (2002): Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen über die Lage der Ausländer in der Bundes republik Deutschland, Berlin und Bonn. Claro da Fonseca, Sara (2006): Neue Bürger -neue Kandidaten? Die Parteien im Wettstreit um Migrantenstimmen, in: WZB-Mitteilungen Nr. 114, Berlin: Wissenschaftszentrum Ber lin für Sozialforschung, 32-35. Conrad, Christoph/Kocka, Jürgen (Hg.)(2001): Staatsbürgerschaft in Europa. Historische Erfahrungen und aktuelle Debatten, Hamburg: Edition Körber Stiftung. Constant, Amelie F./Gataullina, Liliya/Zimmermann, Klaus F. (2007): Naturalization Procli vities, Ethnicity and Integration. DIW Discussion Paper 755, Berlin: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung. Deutscher Bundestag (2008a): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Ab geordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE "Entwick lung der Einbürgerungszahlen im Jahr 2007 und Änderungsbedürftigkeit des Staatsan gehörigkeitsgesetzes", Drucksache 16/9265 vom 26.05.2008. Deutscher Bundestag (2008b): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Ab geordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, weiterer Abgeord neter und der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN "Auswirkungen der staatsangehörig keitsrechtlichen Optionsregelung", Drucksache 16/8092 vom 14.02.2008. Deutscher Bundestag (2007): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Ab geordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke und der Fraktion DIE LINKE "Entwicklung der Einbürgerungszahlen", Drucksache 16/4543 vom 07.03.2007. durchgeführte Repräsentativbefra gung "Ausgewählte Migrantengruppen in Deutschland 2006/2007" (RAM) steht in der Einbürgerung von Ausländern 1 ist seit längerem ein wichtiges Thema des Integrati onsdiskurses in Deutschland. Rechtliche Meilensteine waren dabei das im Jahr 2000 in Kraft getretene, reformierte Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) und seine nachfolgenden Revisio nen durch das Zuwanderungsgesetz (ab Januar 2005) 2 und das EU-Richtlinienumsetzungsge setz (ab August 2007) 3 . Diese letzte Rechtsänderung verlangt unter anderem bei Anspruchs einbürgerungen ab 01.09.2008 auch Kenntnisse der Rechts-und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. Diese sind in der Regel durch einen erfolgreichen Einbürgerungstest nachgewiesen ( § 10 Abs. 5 StAG). Um die entsprechenden staatsbürgerli chen Kenntnisse zu erwerben, sollen Einbürgerungskurse angeboten werden; die Teilnahme daran ist jedoch nicht verpflichtend. Damit wurde ein Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) vom 5. Mai 2006 aufgegriffen, der vorsieht, dass in Zukunft für die Einbürgerung bun desweit grundsätzlich gleiche Standards gelten sollen. 4 Das Einbürgerungsverfahren wird jedoch nach wie vor von den Bundesländern durchgeführt. Auf kommunaler Ebene ist die Zuständigkeit für Einbürgerungen dabei unterschiedlich geregelt; sie kann unter anderem bei Ausländerbehörden, Standes-, Einwohnermelde-oder Ordnungsämtern liegen. Integrationspolitisch ist umstritten, ob der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit als "Meilenstein" der Integration oder als deren "Schlussstein" zu betrachten ist. Auch die Frage der doppelten Staatsangehörigkeit ist nach wie vor kontrovers; sie spielte bereits bei der Diskussion um die Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes in den Jahren 1998/1999 eine zentrale Rolle und wird gegenwärtig im Zusammenhang mit den "Optionskindern", die sich ab dem Jahr 2008 für die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden müssen, wieder aufgegriffen (vgl. Abschnitt 6.3). Weitgehende politische Einig keit herrscht jedoch darüber, dass die Einbürgerung von Ausländern grundsätzlich zu begrü ßen und zu fördern ist, sei es nun als Schritt zur oder als Abschluss der Integration. Nur der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ermöglicht die uneingeschränkte politische und gesellschaftliche Teilhabe, z.B. das Wahlrecht auf allen politischen Ebenen. Zudem ist die Einbürgerung in vielen Fällen auch Ausdruck einer identifikatorischen Bindung an Deutsch land. Das hiermit vorgelegte Working Paper wird im Rahmen der Reihe "Integrationsreport" des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge veröffentlicht. Sein Anspruch ist es, für eine 1 Die Gruppe der Aussiedler bzw. (seit 1993) Spätaussiedler aus der früheren Sowjetunion und weiteren osteuropäi schen Staaten ist hier nicht Gegenstand der Betrachtung. Zwar mussten auch diese Zuwanderer zeitweilig ein for males Einbürgerungsverfahren in Deutschland durchlaufen. Seit dem 1. August 1999 erhalten jedoch Spätaussiedler, ihre Abkömmlinge und ihre bei Verlassen des Herkunftsgebietes seit mindestens drei Jahren mit ihnen verheirate ten Ehegatten mit der Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) die deutsche Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes ( § § 7, 40a Satz 2 StAG). Sie fallen damit in der hier interessie renden Phase ab dem Jahr 2000 nicht mehr in die Gruppe der Eingebürgerten. Dies gilt jedoch nicht für weitere nicht deutsche Familienangehörige des Spätaussiedlers nach § 8 BVFG, die die deutsche Staatsangehörigkeit über ein normales Einbürgerungsverfahren erwerben können. 2 Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integrati on von Unionsbürgern und Ausländern vom 30.07.2004 (BGBl. I S. 1950). 3 Gesetz zur Umsetzung aufenthalts-und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19.08.2007 Öffentlichkeit einen grundlegenden Überblick zum Thema Einbürgerung in Deutschland bereitzustellen. Dabei wird schwerpunktmäßig auf die Situation ab dem Jahr eingegangen, wofür zwei Gründe ausschlaggebend sind: Zum einen erfolgte in diesem Jahr die bereits erwähnte rechtliche Zäsur mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht, dessen Sozialleistungen bestreiten können 7 , seine bisherige Staatsangehörigkeit aufge ben und darf nicht strafrechtlich verurteilt worden sein. Schließlich muss er über ausreichen de deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprache -GER -) sowie ab 01.09.2008 auch über Kenntnisse der Rechts-und Gesellschafts ordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen. Grundsätzlich gilt im Rahmen der Einbürgerung das Prinzip der Vermeidung von Mehr staatigkeit. Von der Voraussetzung der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit wird je doch abgesehen, wenn der Ausländer diese nicht oder nur unter besonders schwierigen Be dingungen aufgeben kann ( § 12 Abs. 1 StAG). Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Recht des Herkunftsstaates des Ausländers das Ausscheiden aus der Staatsangehörigkeit nicht vor Einstellungen gegenüber ethnischen Gruppen in Deutschland" hatten, wurde auch erhoben, welche Kriterien die deutsche Bevölkerung als maßgeblich für die Einbürge rung von Ausländern ansieht. 9 3.2 Sozialwissenschaftliche Forschung zur Einbürgerung Die Beschreibung der Datenquellen im Abschnitt 3.1 hat gezeigt, dass für das Thema Einbürgerung in Deutschland die Datenlage vergleichsweise gut ist. Dementsprechend hat auch die einschlägige sozialwissenschaftliche Forschung in den letzten Jahren zugenommen, Inhaltsverzeichnis liche Stellen und für Forschungszwecke gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzge ferenzierung nach den quantitativ bedeutsamen Gruppen mit Herkunft aus Serbien und Mon 1. Einführung setzes. Eine Veröffentlichung von Statistiken auf der Basis des Registers ist nicht vorgesehen. tenegro, Bosnien-Herzegowina und Kroatien vorgenommen. Zwar zeigen andere Datenquel len wie z.B. die amtliche Bildungsstatistik, dass es relevante Integrationsunterschiede zwi Eine andere amtliche Datenquelle zu Bestand und Strukturmerkmalen von Eingebür schen Personen aus diesen Staaten gibt (vgl. Siegert 2008). Jedoch bringt eine entsprechende Bestimmungen den Hintergrund für die meisten der in diesem Working Paper vorgestellten gerten, allerdings nicht in Form einer Vollerhebung oder eines Registers, bietet seit dem Jahr Differenzierung anhand der RAM-Daten sowohl Fallzahlen-als auch Zuordnungsprobleme Daten bilden. Zum anderen hat sich auch die Datenerhebung selbst, insbesondere in der amt sieht oder der Herkunftsstaat die Entlassung regelmäßig verweigert. Zudem ist Mehrstaatig 2005 der Mikrozensus. Dabei handelt es sich um die jährliche Repräsentativstatistik über die mit sich, so dass für die hier vorgelegten Analysen auf die Sammelkategorie "Ehemaliges Ju 1. lichen Einbürgerungsstatistik, mit dem neuen Recht verändert. Erst ab dem Jahr 2000 sind die Einführung 10 Ehegatten und minderjährige Kinder von anspruchsberechtigten Ausländern können keit auch zuzulassen, wenn der Ausländer die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitglied Bevölkerung und den Arbeitsmarkt in Deutschland mit einem Auswahlsatz von 1 % (aktuell ca. goslawien" zurückgegriffen werden musste. Diese enthält in geringem Umfang auch Befragte jährlichen Daten direkt vergleichbar und basieren einheitlich auf den in § 36 StAG festgeleg mit eingebürgert werden, auch wenn sie sich noch nicht seit acht Jahren im Bundesgebiet staates der Europäischen Union oder nunmehr -mit dem EU-Richtlinienumsetzungsgesetz -830.000 Befragte in rund 390.000 Haushalten). Der Mikrozensus wird gemeinschaftlich vom mit slowenischer und mazedonischer Herkunft. 2. ten Kriterien. Schließlich ist auch zu beachten, dass die Einbürgerungsstatistik erst ab dem Rechtsgrundlagen der Einbürgerung aufhalten ( § 10 Abs. 2 StAG). Bei erfolgreicher Teilnahme an einem Integrationskurs wird die 11 die der Schweiz besitzt ( § 12 Abs. 2 StAG). Statistischen Bundesamt und den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. Da die gesam Jahr 2000 eindeutig nur die Einbürgerungen von Ausländern widerspiegelt, während bis Frist für eine Anspruchseinbürgerung um ein Jahr auf sieben Jahre verkürzt. Aufgrund ein te Wohnbevölkerung Auswahlgrundlage der Erhebung ist, können auch für Ausländer bzw. Das Sozio-Ökonomische Panel (SOEP) ist eine seit 1984 jährlich durchgeführte, reprä 3. 1999 auch Aussiedler und Spätaussiedler
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