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  • Das Interview mit der ehemaligen Bundesverfassungsrichterin Susanne Baer knüpft an das erste Interview mit ihr in der Femina Politica von 2012 an. Thematisiert werden die Entwicklungen zu grundrechtlichen Regelungen in den vergangenen zwölf Jahren. Gezeigt werden der Wandel und die Herausforderungen verfassungsrichterlicher Rechtsprechung. Dazu gehören vor allem ein geschlechtsbezogenes Recht, das dann legitim sei, wenn es über ein postkategoriales Denken gelingt, von der biologistischen Fixierung wegzukommen. Die Erosion des Rechtsstaats in Europa wird als Teil eines ethnonationalistischen, rechtspopulistisch-autoritären Programms eingeordnet. Auch in der Frage, was das Verfassungsgericht dafür tun kann, die Demokratie resilient zu gestalten, geht Baer auf die Rechtsprechung zu Parteien, etwa im gescheiterten Verfahren zum NPD-Verbot, und auch in Verfahren zu Vereinsverboten ein und erklärt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot von rechtsradikalen und gewältigen Vereinigungen sowie einer den Terrorismus der Hamas unterstützende Organisation. Darüber hinaus erläutert sie Entscheidungen zur Meinungsfreiheit und macht deutlich, wo ihre demokratischen Grenzen liegen. (xsd:string)
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  • 2024 (xsd:gyear)
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  • 2024 (xsd:gyear)
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  • 10.3224/feminapolitica.v33i1.03 ()
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  • 2196-1646 ()
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  • "Das noch nicht Gesagte sichtbar machen": Die Bundesverfassungsrichterin a. D. Susanne Baer im Interview (xsd:string)
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