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  • Die nachhaltige Raumentwicklung im Sinne des Raumordnungsrechts strebt den Zustand einer dauerhaft großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen an (§1 Abs. 2 ROG). Mit der räumlichen Bezugsgröße der Teilräume ist die Länderebene adressiert. Im vorliegenden Positionspapier richtet sich der Blick auf Sachsen, SachsenAnhalt und Thüringen. Ein bedeutendes raumordnerisches Handlungsfeld und prägend für die Lebensverhältnisse vor Ort ist zuvörderst die Daseinsvorsorge. Es gilt, die Herausforderungen und Konsequenzen für diesen Belang aufzuzeigen. Dabei stehen die Definition von Mindeststandards, die Rolle der Mittelzentren und die Digitalisierungsinfrastruktur für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Fokus. Angesichts der wachsenden Bedeutung räumlich eingesetzter Fördermittel ist zudem deren Verwendung in den vorgenannten Feldern einzubeziehen und zu würdigen. Der erarbeitete Katalog an Vorschlägen soll der Raumentwicklung insbesondere bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumordnungsplänen neue Grundlagen und Anregungen in Bezug auf das Postulat der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse bieten. (xsd:string)
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?:dateModified
  • 2024 (xsd:gyear)
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  • 2024 (xsd:gyear)
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  • 10.60683/vz6n-1r45 ()
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  • Gleichwertige Lebensverhältnisse implementieren: Empfehlungen für die Raumordnung der drei mitteldeutschen Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (xsd:string)
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  • Stellungnahme (xsd:string)
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  • GESIS-SSOAR (xsd:string)
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  • urn:nbn:de:0156-01504 ()
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