In der Gesamtschau betrachtet ist der aktuelle Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes aus Sicht der Monitoring-Stelle nicht geeignet, die rechtlichen Grundlagen zur Gewährleistung inklusiver Bildung in Berlin nachhaltig zu verbessern.
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Stellungnahme zum Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes (SchulG) und weiterer Rechtsvorschriften des Senats von Berlin vom 28.05.2024
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