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  • Der Beitrag zeigt, dass die Regulierung von Interessenvertretung und Lobbying, als spezielle Form, im Allgemeinen in den Bundesländern zwar existiert, jedoch in Teilen erheblich variiert. Erstens erfassen nicht alle Regulierungen sowohl die Legislative als auch die Exekutive, das heißt, vor allem bei der Regulierung von Interessenvertretung gegenüber den Ministerien besteht Nachholbedarf. Zweitens sind die Entscheidungsträger*innen per se zu selten Gegenstand der Regulierung, insbesondere was die Karenzzeiten, also den Wechsel zwischen den Berufen, angeht. Wenn Interessenvertretung reguliert wird, finden sich drittens noch relativ viele Verweise auf Akteurstypen wie Verbände, Gewerkschaften, kommunale Spitzenverbände oder Berufsverbände. Inhouse-Lobbying, also die Interessenvertretung von Firmen und neuere Formen des Lobbyings, beispielsweise durch Agenturen oder Think Tanks, sind hier kaum von den Regulierungen erfasst. Viertens zeigt ein kurzer Blick in die Transparenz- und Informationsportale, dass in den seltensten Fällen Informationen über die konsultierten Akteure und deren Positionen zu erkennen sind und es somit an Transparenz über die Entscheidungsfindung mangelt. (xsd:string)
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?:dateModified
  • 2020 (xsd:gyear)
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  • 2020 (xsd:gyear)
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  • 10.3224/dms.v13i2.03 ()
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  • 2196-1395 ()
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  • Lobbying-Regulierung in den deutschen Bundesländern - ein Vergleich (xsd:string)
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  • Zeitschriftenartikel (xsd:string)
  • journal_article (en)
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  • GESIS-SSOAR (xsd:string)
  • In: der moderne staat - dms: Zeitschrift für Public Policy, Recht und Management, 13, 2020, 2, 344-362 (xsd:string)
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  • urn:nbn:de:0168-ssoar-93312-2 ()
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