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  • Nach dem am 1. Februar 2023 in Kraft getretenen Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) müssen bis 2032 2% der Fläche Deutschlands für die Produktion von Windenergie bereitgestellt werden. Das Gesetz legt dabei Flächenbeitragswerte für die Länder fest, die in den Flächenländern zwischen 1,8% und 2,2% der jeweiligen Landesfläche liegen. Auch wenn die weitgehenden Änderungen des Planungsrechts im Sinne der Energiewende zu begrüßen sind, stellt die Implementierung des 2-%-Flächenziels bei der Windenergie für die Planungsträger eine große Herausforderung dar. In den 12 Ländern, in denen es die Ebene der Regionalplanung gibt, wurde diese mit der Umsetzung beauftragt. Sie muss in den meisten Planungsregionen deutlich mehr Flächen als bisher ausweisen. Dabei ist sie auf die Zuarbeit anderer Institutionen angewiesen, um rechtssicher planen zu können. Wo die Flächenziele nicht erreicht werden, drohen rechtliche Sanktionen. Das vorliegende Positionspapier stellt auf Basis der Diskussionen im Ad-hoc-Arbeitskreis "Windenergie an Land" der ARL zentrale Thesen vor, die jeweils argumentativ unterlegt die Umsetzung des "2%- Zieles" und die Optimierung des Planungsprozesses unterstützen sollen. (xsd:string)
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  • 2024 (xsd:gyear)
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  • Neue Planungsgrundlagen für erneuerbare Energien: Herausforderungen und Lösungsvorschläge (xsd:string)
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