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  • Verwaltungen üben im Staat konkrete Herrschaft aus. Dies geschieht, wie die Implementationsforschung herausfand, nicht nur durch Genehmigungen und Anordnungen mittels verbindlicher, zwangsbewehrter Verwaltungsakte, sondern auch durch Vereinbarungen und Überzeugungen. Im Kontext des Staates werden diese Handlungsformen unter der Bedingung eingesetzt, dass eine Behörde ihre Entscheidungen autonom gegen den Willen eines Adressaten durchsetzen kann, sofern sie mit anderen Handlungsformen ihre Ziele nicht zu erreichen vermag. Die Verwaltungen internationaler Organisationen üben Herrschaft in einer Ordnung jenseits des Staates aus. Ihre Entscheidungen und Maßnahmen richten sich primär an Verwaltungen souveräner Nationalstaaten, denen gegenüber sie in der Regel keinen Zwang ausüben können. Fachautorität gilt als wesentliche Quelle ihrer Macht, die sie vor allem in kommunikativen Beziehungen mit nationalen Verwaltungen einsetzen, um durch Kooperation und Überzeugung administratives Handeln zu koordinieren. In dieser kommunikativen Mehrebenenverwaltung beruht Herrschaft auf einer Kombination der fachlichen Autorität internationaler und der rechtlich geregelten Kompetenzen nationaler Verwaltungen. Kommunikative Beziehungen generieren aber auch Machtasymmetrien. Macht äußert sich in der strategischen Gestaltung von Koordinationsmustern und durch Inklusion oder Exklusion von Akteuren in Kommunikationsbeziehungen. Im Hinblick auf die Herrschaftsfunktion der Verwaltung stellt sich folglich die Frage, wie Macht und Verwaltungshandeln in diesen besonderen Mehrebenenstrukturen legitimiert werden kann. (xsd:string)
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?:dateModified
  • 2017 (xsd:gyear)
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  • 2017 (xsd:gyear)
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  • 10.3224/dms.v10i2.03 ()
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  • 2196-1395 ()
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  • Kommunikative Verwaltungsbeziehungen zwischen Staaten und internationalen Organisationen - Zur Konstitution von Verwaltungsherrschaft jenseits des Staates (xsd:string)
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  • Zeitschriftenartikel (xsd:string)
  • journal_article (en)
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  • GESIS-SSOAR (xsd:string)
  • In: der moderne staat - dms: Zeitschrift für Public Policy, Recht und Management, 10, 2017, 2, 211-227 (xsd:string)
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