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  • Die Europäische Union hat seit 2010 in einer Reihe sich überlappender Krisen weit­reichende Instrumente in- und außerhalb der EU-Verträge eingeführt, die ihre Verantwortlichkeiten ausgeweitet haben. Diese Instrumente haben oft strukturbildenden Charakter und/oder dienen als Präzedenzfälle in nachfolgenden Krisen. Analysiert man die Entscheidungsprozesse zu drei zentralen Kriseninstrumenten während der Covid‑19-Pandemie - zur Impfstoffbeschaffung, dem Kurzarbeitsgeld-Programm SURE und dem Wiederaufbaufonds NGEU -, zeigen sich Defizite in der demokratischen Legitimation der EU‑Krisengovernance. Der bei allen drei Kriseninstrumenten genutzte 'Notstandsartikel' 122 AEUV schließt eine Beteiligung des Europäischen Parlaments weitgehend aus. Da NGEU mit dem regulären EU-Finanzrahmen verknüpft wurde, wurde das EP zwar beteiligt, politisch von den Mitgliedstaaten im Rat aber trotzdem an den Rand gedrängt. Weil reguläre EU-Verfahren genutzt wurden, war der Deutsche Bundestag in allen drei Fällen stets informiert und konnte sich sogar umfangreichere Informationsrechte sichern als das EP. Das kann eine europäische parlamentarische Kontrolle aber nicht ersetzen. Was die Handlungsfähigkeit in den Entscheidungsprozessen angeht, ermöglichte Artikel 122 AEUV mit Mehrheitsentscheidungen bei der Impfstoffbeschaffung und SURE sehr schnelle Entscheidungen, nicht aber bei NGEU. Dieser eignet sich daher nicht als Vorbild für Kriseninstrumente. Deutliche Mängel gibt es bei der Transparenz der Entscheidungsprozesse und der Zuordnung von politischer Verantwortung. Kurzfristig sollte die EU die Transparenz bei Kriseninstrumenten erhöhen, langfristig eine klare Notstandsdefinition mit entsprechenden Begrenzungen in den EU-Vertrag aufnehmen und dabei die Rolle des EP stärken. (Autorenreferat) (xsd:string)
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  • 2023 (xsd:gyear)
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  • 10.18449/2023S04 ()
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  • 2747-5115 ()
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  • Die Krisengovernance der Europäischen Union: mehr Verantwortung braucht mehr demokratische Legitimation (xsd:string)
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  • Forschungsbericht (xsd:string)
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