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  • Die Geburtsurkunde ist das zentrale Dokument, um die eigene Identität nachzuweisen. Die UN-Kinderrechtskonvention sieht in Artikel 7 vor, dass Kinder "unverzüglich" nach ihrer Geburt in ein Register einzutragen sind. Was "unverzüglich" jedoch bedeutet, darauf gibt der Text der UN-Kinderrechtskonvention keine direkte Antwort, und auch im weiteren deutschen Recht gibt es hier keine nähere Konkretisierung. Eine solche Konkretisierung wird jedoch dringend benötigt. Mit dieser Analyse möchte die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention die Frage klären, welcher Zeitraum als "unverzüglich" im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention anzusehen ist. Im zweiten Teil geht es um die konkrete Durchsetzung der Rechte in der Praxis. (xsd:string)
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  • 2021 (xsd:gyear)
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  • 978-3-946499-84-8 ()
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  • Papiere von Anfang an: Das Recht auf eine unverzügliche Geburtenregistrierung nach der UN-Kinderrechtskonvention und seine Durchsetzung (xsd:string)
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  • Forschungsbericht (xsd:string)
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  • GESIS-SSOAR (xsd:string)
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  • urn:nbn:de:0168-ssoar-75913-4 ()