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  • Seit Jahren erodiert die Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union (EU), vor allem in Polen und Ungarn. Dem Rat der EU hat es bisher an politischem Willen gemangelt, dieser Aus­zehrung Einhalt zu gebieten; überdies erschweren vertragliche Hürden eine Sank­tio­nie­rung der betroffenen Länder bis hin zur Aussetzung ihres Stimmrechts. Die Corona-Pandemie könnte das ändern. Als Reaktion auf den wirtschaft­lichen Ein­bruch wurde gleichzeitig mit dem mehrjährigen EU-Haushalt (2021-27) beschlossen, den Mitgliedstaaten zusätzlich beträchtliche Finanzmittel zu gewähren. Wie auch der Haushalt selbst sind diese Mittel konditioniert: Ländern, die die Rechtsstaatlichkeit missachten, können sie gesperrt oder gar gekürzt werden. Dieser Hebel sollte konse­quent genutzt werden. Dafür sprechen neben dem im EU-Vertrag (EUV) verankerten Selbstverständnis der EU als Werte- und Demokratieunion drei aktuelle Herausforderungen, vor denen die Union steht: EU-Gelder effektiv einzusetzen; ihre Handlungs­fähigkeit durch Mehrheits­entscheidungen zu stärken; sich im Wettbewerb mit auto­kratischen Regimen zu behaupten. Nur als Demokratieunion kann sie diese Herausforderungen meistern. (Autorenreferat) (xsd:string)
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  • 2021 (xsd:gyear)
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  • 10.18449/2021A49 ()
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  • 2747-5018 ()
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  • Rechtsstaatlichkeit und Handlungsfähigkeit: zwei Seiten einer EU-Medaille; um drei aktuelle Herausforderungen zu bestehen, muss die EU die Erosion ihrer Rechtsstaatlichkeit stoppen (xsd:string)
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  • Stellungnahme (xsd:string)
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  • GESIS-SSOAR (xsd:string)
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