PropertyValue
?:about
?:abstract
  • Das Chemiewaffenübereinkommen von 1993 verbietet den Einsatz chemischer Waffen. Bestrebungen, die große Zahl der Chemiewaffeneinsätze in Syrien aufzuklären, gab es im Rahmen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen, der OVCW, zeitweise auch durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Aufgrund der russischen Blockadepolitik in beiden Organisationen ist es derzeit nicht möglich, diese Verbrechen über den Weg der internationalen Strafjustiz zu ahnden. Das Vorgehen einzelner Staaten, die Verantwortlichen mithilfe des Weltrechtsprinzips vor nationale Gerichte zu bringen, verspricht derzeit den größten Erfolg. Dieses Prinzip macht es möglich, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit selbst dann strafrechtlich zu verfolgen, wenn sie nicht auf dem eigenen Hoheitsgebiet oder von eigenen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern begangen wurden bzw. andere als die eigenen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger Opfer solcher Verbrechen geworden sind. (xsd:string)
?:contributor
?:dateModified
  • 2021 (xsd:gyear)
?:datePublished
  • 2021 (xsd:gyear)
?:doi
  • 10.25592/ifsh-policy-brief-0321 ()
?:duplicate
?:hasFulltext
  • true (xsd:boolean)
is ?:hasPart of
?:inLanguage
  • de (xsd:string)
?:linksDOI
?:location
is ?:mainEntity of
?:name
  • Chemiewaffeneinsätze aufklären und ahnden - Syrien als Testfall für das Weltrechtsprinzip? (xsd:string)
?:provider
?:publicationType
  • Stellungnahme (xsd:string)
?:sourceInfo
  • GESIS-SSOAR (xsd:string)
rdf:type
?:url
?:volumeNumber
  • 03/21 (xsd:string)