PropertyValue
?:about
?:abstract
  • Die Monitoring-Stelle ist vom Land Berlin mit der Begleitung der Umsetzung der UN-BRK in Berlin beauftragt. In diesem Rahmen führt die Monitoring-Stelle Normenprüfungen durch. Hierbei wird das bestehende Recht auf seine Vereinbarkeit mit der UN-BRK hin überprüft. Sollte insoweit eine Unvereinbarkeit, also Änderungsbedarf festgestellt werden, wird auf die Umsetzung der UN-BRK hingewirkt. In diesem Zuge wurden ausgewählte Rechtsgebiete des Landes Berlin am Maßstab der UN-BRK dahingehend geprüft, ob es erforderlich ist, die bestehenden Regelungen anzupassen und weiterzuentwickeln. 2013 wurde der methodische Rahmen der Normenprüfung gesetzt und zwölf Rechtsgebiete des Berliner Landesrechts - darunter das Denkmalschutzgesetz (DSchG) - der Normenprüfung unterzogen. Vor diesem Hintergrund ist es bedauerlich, dass die Ergebnisse der Normenprüfung des DSchG ganz überwiegend keinen Eingang in den aktuellen Entwurf gefunden haben. (xsd:string)
?:dateModified
  • 2021 (xsd:gyear)
?:datePublished
  • 2021 (xsd:gyear)
?:duplicate
?:hasFulltext
  • true (xsd:boolean)
is ?:hasPart of
?:inLanguage
  • de (xsd:string)
?:linksURN
?:location
is ?:mainEntity of
?:name
  • Stellungnahme zu Artikel 2 Denkmalschutzgesetz (DSchG) des Senatsbeschlusses eines Gesetzes zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Reche von Menschen mit Behinderungen im Land Berlin vom 08.06.2021 (xsd:string)
?:provider
?:publicationType
  • Stellungnahme (xsd:string)
?:sourceInfo
  • GESIS-SSOAR (xsd:string)
rdf:type
?:url
?:urn
  • urn:nbn:de:0168-ssoar-73690-4 ()