PropertyValue
?:about
?:abstract
  • Racial Profiling ist grund- und menschenrechtswidrig. Dennoch berichten zivilgesellschaftliche Organisationen und Betroffene, dass Racial Profiling eine alltägliche polizeiliche Praxis ist. Innenministerien und Vertreter_innen der Polizei bestreiten dies. Daher wird derzeit auch darüber gestritten, ob der Bund und/oder die Länder eine Studie über Racial Profiling durchführen lassen sollen. Dabei sollte eine (selbst-)kritische Auseinandersetzung mit der polizeilichen Praxis im Rechtsstaat selbstverständlich sein. Denn die Polizei ist die wichtigste Institution für das - menschenrechtlich gebotene - Gewaltmonopol des Staates. Dabei ist das Gewaltmonopol des Staates nur wegen der Bindung an Grund- und Menschenrechte legitim. (xsd:string)
?:dateModified
  • 2020 (xsd:gyear)
?:datePublished
  • 2020 (xsd:gyear)
?:duplicate
?:hasFulltext
  • true (xsd:boolean)
is ?:hasPart of
?:inLanguage
  • de (xsd:string)
?:linksURN
?:location
is ?:mainEntity of
?:name
  • Racial-Profiling: Bund und Länder müssen polizeiliche Praxis überprüfen; Zum Verbot rassistischer Diskriminierung (xsd:string)
?:provider
?:publicationType
  • Stellungnahme (xsd:string)
?:sourceInfo
  • GESIS-SSOAR (xsd:string)
rdf:type
?:url
?:urn
  • urn:nbn:de:0168-ssoar-73113-8 ()