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  • Der Vertrag über das Verbot von Kernwaffen tritt am 22. Januar in Kraft. Deutschland lehnt einen Beitritt ab. International durchsetzen wird sich die mit dem Vertrag angestrebte Ächtung von Kern­waffen in absehbarer Zukunft nicht. Grund sind inhalt­liche Schwächen des Abkommens; außerdem gründet es auf fragwürdigen Annahmen, wie sich nukleare Abrüstung politisch erreichen lässt. Vor allem aber vernachlässigen seine Fürsprecher, dass sich der Vertrag in der Praxis stärker gegen Demokratien als gegen autokratische Kernwaffenstaaten richtet. In dieser Form wird nukleare Ab­rüstung nicht machbar sein - es wäre auch nicht in Deutschlands Interesse. (Autorenreferat) (xsd:string)
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  • 2021 (xsd:gyear)
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  • 2021 (xsd:gyear)
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  • 10.18449/2021A03 ()
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  • 1611-6364 ()
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  • Kernwaffenverbotsvertrag: das Inkrafttreten ist kein Durchbruch; die Bundesregierung sollte selbstbewusster begründen, warum sie den Vertrag ablehnt (xsd:string)
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  • Stellungnahme (xsd:string)
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  • GESIS-SSOAR (xsd:string)
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  • urn:nbn:de:0168-ssoar-71965-1 ()
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  • 3/2021 (xsd:string)