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  • Im Fokus der Studie steht die illegale Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen als Teilbereich der illegalen Beschäftigung und der informellen Wirtschaft im Allgemeinen. Es werden der Umfang, vorhandene präventive Maßnahmen sowie die zentralen Kontrollbehörden, ihr rechtlicher Auftrag und ihre Zusammenarbeit dargestellt. Darüber hinaus werden die Folgen illegaler Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen sowohl für Arbeitgeber als auch die Beschäftigten herausgearbeitet. Die Eindämmung illegaler Beschäftigung im Allgemeinen wird in Deutschland maßgeblich durch das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz geregelt. Es legt die Kompetenzen der für Prüfungen zuständigen Behörden fest, gibt Art und Umfang ihrer Zusammenarbeit vor und definiert die Bußgeld- und Strafvorschriften bei Verstößen. Zudem beinhalten das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und das Arbeitnehmer-Entsendegesetz Bußgeld- bzw. Strafvorschriften, die sich explizit der illegalen Beschäftigung annehmen, und die in Verbindung mit entsprechenden Regelungen im Aufenthaltsgesetz den rechtlichen Rahmen zur Ahndung und Verfolgung von Arbeitgebern von illegal beschäftigten Drittstaatsangehörigen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus Drittstaaten bieten. (xsd:string)
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  • 2017 (xsd:gyear)
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  • 1865-4967 ()
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  • Illegale Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in Deutschland: Fokusstudie der deutschen nationalen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN) (xsd:string)
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  • Arbeitspapier (xsd:string)
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