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  • Die Geschlechterdifferenz als Prädiktor für den Zugang zu und die Entlohnung von Arbeit wurde bereits im 19. Jahrhundert institutionalisiert und ist bis heute wirksam. An den Fallbeispielen der Leichtlohngruppen sowie der Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes für Arbeiterinnen wird gezeigt, wie die Bezugnahme auf Differenzvorstellungen der Geschlechter nach 1945 im Rechtssystem de-legitimiert wurde und welche Konsequenzen hieraus im Hinblick auf die bislang übliche Praxis der geschlechtsspezifischen Entlohnung und Regulierung von Arbeit entstanden. Untersuchungsleitend ist dabei die Fragestellung, ob der rechtlichen De-Legitimierung der Geschlechterdifferenz auch ein institutioneller Wandel im Sinne einer De- bzw. Re-Institutionalisierung (Jepperson 1991) der Geschlechterdifferenz in den Bereichen Arbeitszeit und Entlohnung folgte. So zeigt sich, dass im Fall der Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes die funktionale Arbeitsteilung im Alltag die rechtliche De-Institutionalisierung der Geschlechterdifferenz unterläuft während bei den Leichtlohngruppen die Geschlechterdifferenz re-institutionalisiert wird, indem geschlechtsneutrale Kriterien für die Bewertung von Arbeit definiert werden, die jedoch die Differenzannahme weiterführen, wenngleich auch anders arrangiert. (xsd:string)
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?:dateModified
  • 2014 (xsd:gyear)
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  • 2014 (xsd:gyear)
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  • 10.21241/ssoar.64806 ()
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  • de (xsd:string)
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  • 1866-9549 ()
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  • 2 (xsd:string)
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  • Ungleich, vergleichbar, gleich - auf dem Weg zur geschlechtsneutralen Arbeitswelt? Geschlechtliche Differenzierungsprozesse im Kontext von Arbeit (xsd:string)
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  • Zeitschriftenartikel (xsd:string)
  • journal_article (en)
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  • GESIS-SSOAR (xsd:string)
  • In: AIS-Studien, 7, 2014, 2, 22-40 (xsd:string)
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  • 7 (xsd:string)