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  • Derzeit verhandelt die EU mit den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP) über ein Nachfolgeabkommen des seit 2000 geltenden Cotonou-Abkommens. Seither haben sich die politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen sehr verändert. Die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den weiter entwickelten AKP-Ländern werden überwiegend durch bilaterale und regionale Wirtschaftspartnerschafts­abkom­men geregelt. Seit 2015 müssen gemäß den internationalen Nachhaltigkeits­zielen Sozial- und Umweltaspekte auch in internationalen Verträgen berücksichtigt werden. 2018 wurde im Rahmen der Afrikanischen Union (AU) die Afrikanische Freihandelszone beschlossen, die einen freien Markt innerhalb Afrikas schaffen soll. Ein Cotonou-Folge­abkommen bietet die Chance für moderne Regelungen zu Themen wie Investi­tionen, Dienstleistungen und Migration. Dies könnte auch in Deutschland mehr Interesse an den Verhandlungen wecken. Allerdings müsste die Zusammenarbeit auf ein neues Fundament gestellt werden und die afrikanischen Staaten müs­sen sich entscheiden, ob sie gemeinsam, das heißt als Kontinent, verhandeln möchten. (Autorenreferat) (xsd:string)
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  • 2018 (xsd:gyear)
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  • EU und Afrika: Investitionen, Handel, Entwicklung: was ein Cotonou-Folgeabkommen mit den AKP-Staaten leisten kann (xsd:string)
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