Die Strafjustiz greift zunehmend auf Gutachten von Psychosachverständigen zurück, so bei Schuldfähigkeitgutachten, aber auch bei Lockerungs- und Entlassgutachten im Maßregel- und Strafvollzug. Der Zwangskontext sorgt für eine klare Rollenzuweisung von Gutachter und Probanden. Erwartungen der Gesellschaft und der Gerichte, Angst vor Gutachtenfehlern und eine ökonomische Abhängigkeit von Sachverständigen sind im Prozess der Begutachtung selten bewusst. Noch tiefer liegen erkenntnistheoretische Hindernisse.
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