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  • Die Tatsache, dass körperliche Züchtigung in Folge der Heimrevolte und schließlich mit dem Recht auf eine gewaltfreie Erziehung, in den Einrichtungen der Heimerziehung nicht mehr vorgesehen ist, bedeutet nicht, dass es keinen strafenden Zugriff mehr auf die AdressatInnen der Kinder- und Jugendhilfe gäbe. Auch erscheint das Strafen in der gegenwärtigen Heimerziehung nicht als Ultima Ratio, sondern als alltägliches Erziehungsmittel in zahlreichen Einrichtungen. Dieser Artikel nimmt entlang qualitativer Interviews mit Fachkräften aus dem Jugendamt und einem Jugendlichen aus einer Wohngruppe eine ethische Reflexion dieser Strafpraktiken vor. Den tendenziell standardisierten Formen des Strafens wird vor allem im Anschluss an Hannah Arendt das Verzeihen als eine alternative Entlastung von der Tat gegenübergestellt. (xsd:string)
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  • 2018 (xsd:gyear)
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  • 2018 (xsd:gyear)
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  • 10.3224/diskurs.v13i1.05 ()
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  • de (xsd:string)
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  • 1862-5002 ()
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  • No Excuses - Über das Verhältnis von Strafen und verzeihenden Care-Beziehungen in der Heimerziehung (xsd:string)
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  • Zeitschriftenartikel (xsd:string)
  • journal_article (en)
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  • In: Diskurs Kindheits- und Jugendforschung / Discourse. Journal of Childhood and Adolescence Research, 13, 2018, 1, 55-68 (xsd:string)
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  • urn:nbn:de:0168-ssoar-56424-8 ()
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