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Wenige Tage nach den Terroranschlägen in Paris am 13. November 2015 beschlossen die EU-Mitgliedstaaten auf Bitten Frankreichs einstimmig, zum ersten Mal den europäischen Beistandsfall nach Artikel 42(7) des EU-Vertrags auszurufen. Die Bilanz der seitdem geleisteten militärischen Unterstützung ist gemischt: Nur wenige Mitgliedstaaten - darunter Deutschland - haben die Ausrufung als Wendepunkt für die EU als Verteidigungsgemeinschaft aufgefasst; andere Länder engagierten sich zwar, übergingen aber in der öffentlichen Darstellung bewusst den europäischen Bezugsrahmen. Daher kann die unter Artikel 42(7) geleistete Unterstützung nur der Anfang sein: Spätestens seit dem Brexit-Votum und dem US-Wahlergebnis müssen die EU-Staaten ein existenzielles Interesse an einer engeren und besseren Verteidigungskooperation haben.
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"Alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung": die EU-Beistandsklausel als Testfall für die europäische Verteidigung
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Arbeitspapier
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