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Änderung des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes mit folgenden Maßgaben: a) Berücksichtigung von Erst- und Zweitstimmen bei der Verhältniswahl, b) Einführung von Ersatzkandidaten für Wahlkreisbewerber, c) Verfassungstreue-Erklärung als Wählbarkeitsvoraussetzung
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