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Rechtsfragen zur Arbeitsweise der Enquete-Kommission 6/1: Status der ständigen mitberatenden Mitglieder ohne Stimmrecht, Mitwirkungsrechte von Abgeordneten, die nicht Mitglied sind, Geltung des § 79 Abs. 1 Satz 2 GOLT (weitere Stellvertretung)
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