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  • "Im Asylverfahren werden anhand der Anhörungsprotokolle Mündlichkeit und Schriftlichkeit als zwei getrennte Formen behandelt, die zudem in einem direkten Ableitungsverhältnis stehen. Die Schrift bildet demnach das Gesprochene ab. Diese verfahrensgemäße, praktische Trennung von Wort und Schrift wird in der Bürokratieforschung überall dort aufrechterhalten, wo die starke Unterstellung der Abbildung geteilt oder eine Untersuchung allein auf das Wort oder das Dokument beschränkt bleibt. Die hier vorgelegte, aus einer Ethnographie des Asylverfahrens heraus entwickelte Schreibprozeßanalyse will dagegen zeigen, wie das Protokollieren - im Vergleich zu anderen bürokratischen Schreibprozeduren - vom (Vor-)Gesprochenen Gebrauch macht und wie das (Vor-)Gesprochene auf eben diese Verwertung eingestellt wird. Es zeigen sich auf diese Art unterschiedliche Übergänge von Wort und Schrift, die die Teilnehmer der Asylanhörung unterschiedlich fordern und teilhaben lassen. In der Endredaktion stellt der Entscheider das Protokoll mittels systematischer Modifikationen auf die anschließende Verwertung ein. Das fertige, aussagekräftige Protokoll schreibt dem Bewerber die Verantwortung für 'seine' Prüfungsleistung zu." (Autorenreferat) (xsd:string)
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  • 1998 (xsd:gyear)
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  • Übergänge von Wort und Schrift: zur Genese und Gestaltung von Anhörungsprotokollen im Asylverfahren (xsd:string)
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  • Zeitschriftenartikel (xsd:string)
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  • GESIS-SSOAR (xsd:string)
  • In: Zeitschrift für Rechtssoziologie, 20, 1998, 2, 230-265 (xsd:string)
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