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Seit nunmehr fast einem Jahrzehnt ist das "Arbeitssicherheitsgesetz" in Kraft. Sein Grundgedanke war und ist, daß Primärprävention im
Betrieb einen Beitrag leisten muß bei der Bekämpfung jener arbeitsbedingten Volkskrankheiten, deren Zunahme das herkömmliche
Gesundheitssystem nicht verhindern konnte. In Sonntagsreden wird es gern als "Jahrhundertgesetz" oder als "im Kern bewährt" gefeiert. Will man indes zu begründeteren
Aussagen über Entwicklungstendenzen des Arbeitsschutzes gelangen, so muß seine Stellung zwischen zwei zentralen Einflußgrößen beleuchtet werden: den innerbetrieblichen Abhängigkeitsstrukturen einerseits und der Entwicklung der ökonomischen Gesamtsituation
andererseits. Dies war Gegenstand eines größeren Forschungsprojekts am Internationalen Institut für vergleichende Gesellschaftsforschung im Wissenschaftszentrum Berlin.
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Medizinischer Arbeitsschutz: eine offene Forderung
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Zeitschriftenartikel
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In: Arbeitsmarkt Ruhrgebiet: regionaler Informationsdienst, 2, 1983, 5, 36-38
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