Selbst strenge Kritiker von umweltbelastender Industrie räumen prinzipiell ein, daß es berechtigte Interessen zum Schutz von Betriebs-
und Geschäftsgeheimnissen gibt, die der Preisgabe von umweltbezogenen Informationen entgegenstehen. Allerdings wird mit dieser Klausel oft Schindluder getrieben, indem sie zu extensiv
ausgelegt wird.
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