PropertyValue
?:about
?:abstract
  • Kurz nach der Mitte des 14. Jahrhunderts erscheint in den Statuten einiger Zünfte in den Städten Nordostdeutschlands eine Bestimmung, die Personen wendischer, also slawischer Herkunft, den Zutritt zur Zunft verwehrt. Die gilt zunächst für Städte wie Beeskow, Salzwedel oder Lüneburg, die inmitten oder am Rand eines zu der Zeit noch vergleichsweise geschlossenen slawischen Siedlungsgebietes, der Niederlausitz und des Lüneburger (Hannoverschen) Wendlandes, lagen. Die gesetzliche Diskriminierung der slawischen Herkunft hängt offenbar mit dem verstärkten Zuzug in die Städte, vor allem nach den Pestjahren, zusammen. Aus der Zeit vor der Mitte des 14. Jahrhunderts gibt es keine entsprechenden Bestimmungen, und auch nach deren Einführung konnten, wie in Beeskow nachgewiesen, die Wenden aus der eigenen Stadt ebenso wie ihre Nachkommen weiterhin im Beruf bleiben. Die Slawen von auswärts fielen wie andere ”fremde” Zuwanderer unter die Abwehrmaßnahmen der Zunfthandwerker, mit denen diese sich als Gruppe schützen und bei Bedarf möglichst viele Konkurrenten abwehren wollten. Größere Verbreitung fand die Forderung der deutschen Geburt erst im 15. Jahrhundert. (xsd:string)
?:contributor
?:dateModified
  • 2002 (xsd:gyear)
?:datePublished
  • 2002 (xsd:gyear)
?:duplicate
?:hasFulltext
  • true (xsd:boolean)
is ?:hasPart of
?:inLanguage
  • de (xsd:string)
?:isPartOf
?:issn
  • 0943-7142 ()
?:issueNumber
  • 2 (xsd:string)
?:linksURN
is ?:mainEntity of
?:name
  • Zur Diskriminierung der wendischen Minderheit im späten Mittelalter: die Ausbildung des "Wendenparagraphen" in den Zunftstatuten nordostdeutscher Städte (xsd:string)
?:provider
?:publicationType
  • Zeitschriftenartikel (xsd:string)
  • journal_article (en)
?:sourceInfo
  • GESIS-SSOAR (xsd:string)
  • In: Europa Regional, 10.2002, 2002, 2, 57-61 (xsd:string)
rdf:type
?:url
?:urn
  • urn:nbn:de:0168-ssoar-48730-2 ()
?:volumeNumber
  • 10.2002 (xsd:string)