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  • "Was kann, was darf, was will der Staat? Er kann noch einiges tun, um im Recht der Paarbeziehungen für mehr Einzelfallgerechtigkeit zu sorgen. Die Härteklausel des Zugewinnausgleichsrechts müsste neu gefasst werden, um mehr Spielraum für einzelfallgerechte Lösungen zu lassen. Die Anwendung des geltenden Rechts führt in vielen Fällen zu ungerechten Ergebnissen. Für die nichteheliche Lebensgemeinschaft sollte ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch im Trennungsfall eingeführt werden, denn das Schutzbedürfnis ist hier ganz ähnlich wie bei Ehegatten nach Scheidung. Die eherechtlichen Normen über die Schlüsselgewalt und die Beschränkung der Vermögensverfügung sollten gestrichen werden. Genehmigungsabhängig sollten allein Geschäfte betreffend die Ehewohnung sein. Entsprechendes gilt für die parallelen Normen bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft." (Autorenreferat) (xsd:string)
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?:dateModified
  • 2016 (xsd:gyear)
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  • 2016 (xsd:gyear)
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  • 10.3224/zff.v28i2.3 ()
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  • de (xsd:string)
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  • 1437-2940 ()
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  • 2 (xsd:string)
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  • Regelungsaufgabe Paarbeziehungen: was kann, was darf, was will der Staat? (xsd:string)
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  • Zeitschriftenartikel (xsd:string)
  • journal_article (en)
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  • GESIS-SSOAR (xsd:string)
  • In: Zeitschrift für Familienforschung, 28, 2016, 2, 162-177 (xsd:string)
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  • urn:nbn:de:0168-ssoar-48333-7 ()
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  • 28 (xsd:string)