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  • "Strukturen und Praktiken, die zu Diskriminierung aufgrund askriptiver Merkmale führen, stehen in einem Widerspruch zum menschenrechtlich fundamentalen Diskriminierungsverbot und sie konterkarieren den Anspruch auf eine meritokratische Zuweisung sozialer Positionen unter Bedingungen der Chancengleichheit. Im vorliegenden Beitrag wird auf der Grundlage einer Betriebsbefragung aufgezeigt, dass dieser Anspruch im Bereich der beruflichen Bildung nicht eingelöst wird, sondern eine Diskriminierung migrantischer Jugendlicher nachweisbar ist, die über die Folgeeffekte schulischer Benachteiligung hinausreicht. Davon betroffen sind insbesondere Muslime und Muslima, deren Diskriminierung in einem erheblichen Umfang offen deklariert und als sozial zulässig wahrgenommen wird. Gezeigt wird weiter, dass Diskriminierung bei der Lehrstellenvergabe auch als Ergebnis von Ausschlussprozessen verstanden werden kann, deren Grundlage die Wahrnehmung migrantischer Jugendlicher als problematische Fremde ist." (Autorenreferat) (xsd:string)
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  • 2013 (xsd:gyear)
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  • 0939-608X ()
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  • Diskriminierungsbereitschaft in der beruflichen Bildung: Ergebnisse und Folgerungen aus einer Betriebsbefragung (xsd:string)
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  • Zeitschriftenartikel (xsd:string)
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  • GESIS-SSOAR (xsd:string)
  • In: Soziale Probleme, 24, 2013, 2, 245-270 (xsd:string)
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