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  • "Unter dem Einfluss der modernen oder soziologischen Strafrechtsschule hat in Deutschland seit Ende des 19. Jahrhunderts das strafrechtliche Sanktionensystem weitreichende Veränderungen erfahren. Die Begründung staatlichen Strafens durch die behauptete Präventivwirkung setzt Kriminalpolitik wie Sanktionspraxis der empirischen Überprüfung und Kritik aus. Dies begünstigte die Zurückdrängung freiheitsentziehender Strafen sowie den Ausbau informeller Sanktionen (Diversion). Die Varianz der Sanktionspraxis im zeitlichen Längsschnitt sowie im regionalen Querschnitt ermöglicht eine vergleichende Analyse unterschiedlicher Sanktionen anhand von Daten der bundesweiten Rückfallstatistik. Es zeigt sich, dass ein Austausch freiheitsentziehender zugunsten weniger punitiver Sanktionen möglich ist, ohne dass das Rückfallrisiko dadurch erhöht wird. In Bezug auf kriminalpolitische Forderungen nach mehr und härteren Strafen zeigen die Befunde, dass der Übergang zu eingriffsintensiveren strafrechtlichen Reaktionen nicht die Legalbewährung fördert, sondern die Eskalation von Karrieren wiederholter Straffälligkeit und verschärfter Sanktionierung." (Autorenreferat) (xsd:string)
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  • 2013 (xsd:gyear)
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  • 0939-608X ()
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  • Wenn nicht mehr, wenn nicht härtere Strafen - was dann? Die Modernisierung des deutschen Sanktionensystems und die Befunde der Sanktions- und Rückfallforschung (xsd:string)
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  • Zeitschriftenartikel (xsd:string)
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  • In: Soziale Probleme, 24, 2013, 1, 87-117 (xsd:string)
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