'Am 17. Dezember 1995 wurde zum ersten Mal die Staatsduma für die Dauer einer normalen Legislaturperiode von vier Jahren gewählt. Sie wird schon allein deshalb größere politische Bedeutung erhalten als ihre Vorgängerin. Die Wahl erfolgte auf der Grundlage einer bereits geltenden Verfassung und eines Wahlgesetzes. Das Wahlergebnis stellt zugleich die politischen Weichen für die Präsidentschaftswahl am 16. Juni 1996.' (Autorenreferat)
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