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  • "In einem Krankenversicherungssystem mit vorgegebenem Grundleistungspaket, Versicherungsobligatorium, Vorschrift zur Pro-Kopf-Einheitsprämie in jeder Versicherung und Wettbewerb zwischen den Versicherern ist die Etablierung eines Risikoausgleichs zwischen den Versicherern zwingend notwendig, damit der Wettbewerb funktionieren kann. Der Schweizerische Risikoausgleich mit den Faktoren Alter, Geschlecht und Region genügt dabei den Anforderungen an einen guten Risikoausgleich nicht. In der Folge konzentrieren sich die Versicherer auf die Selektion gesunder Versicherter statt auf das Management der Gesundheitskosten. Der Wettbewerb zwischen den Versicherern erfüllt die Erwartungen nicht. Eine Reform des Risikoausgleichs ist daher notwendig und kann aufgrund der vorhandenen Untersuchungen auch umgesetzt werden. Die geplante Aufhebung des Kontrahierungszwangs im ambulanten Bereich schafft für die Versicherer eine neue Möglichkeit der Risikoselektion, indem Ärztinnen und Ärzten mit kränkeren Patienten/-innen ein Vertragsabschluss verweigert werden kann. Der Kontrahierungszwang kann daher nur dann aufgehoben werden, wenn der Risikoausgleich stark verbessert wird." [Autorenreferat] (xsd:string)
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  • 2004 (xsd:gyear)
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  • 31 (xsd:string)
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  • Die Reform des Risikoausgleichs als Vorbedingung für die Aufhebung des Kontrahierungszwangs? (xsd:string)
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  • Zeitschriftenartikel (xsd:string)
  • journal_article (en)
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  • GESIS-SSOAR (xsd:string)
  • In: Schweizerische Ärztezeitung, 85, 2004, 31, 1630-1635 (xsd:string)
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