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"In Diskussionen um die EG-Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEERL)
wurden Bedenken wegen eines möglichen Wirkungsdefekts bei Rücknahmeverpflichtungen
geäußert. Durch grenzüberschreitenden Direktvertrieb könnten zunehmend
Produkte in die inländischen Verwertungs- und Beseitigungsströme gelangen, bei denen
es nicht gelingt, dem Hersteller oder Importeur die Produktverantwortung zuzuweisen.
Die inzwischen verabschiedete Richtlinie vom 27. Januar 2003 bezieht diese Problematik
explizit ein, lässt aber die Gestaltung noch offen. Eine nähere Untersuchung der
Wirkungsweise dieser Rücknahmeregelungen macht deutlich, dass ein derartiger Wirkungsdefekt
zu Wettbewerbsverzerrungen und negativen Konsequenzen für Genese und
Umsetzung von Innovationen zur Abfallvermeidung und Entsorgung führt, falls der
entsprechende grenzüberschreitende Handel einen wirtschaftlich relevanten Umfang
erlangt. Die empirischen Ergebnisse zeigen jedoch, dass mittelfristig die Wachstumsaussichten
des grenzüberschreitenden Distanzhandels nicht als übermäßig hoch einzuschätzen
sind. Darüber hinaus wird das Ausmaß der entstehenden Wettbewerbsverzerrung
nicht zuletzt von der europaweiten Umsetzung der EG-Richtlinie in nationales
Recht abhängen. Hierzu werden entsprechende Aspekte und Vorschläge diskutiert." [Autorenreferat]
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Rücknahmeverpflichtung für Elektro- und Elektronikaltgeräte: grenzüberschreitender Direktvertrieb und seine Berücksichtigung bei der Umsetzung der EG-Richtlinie
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Arbeitspapier
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