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  • "Legitimität hat die Funktion, die freiwillige Befolgung unwillkommener Autoritätsakte zu sichern. Da das Europarecht fast vollständig von den Mitgliedstaaten und ihren Gerichten umgesetzt und durchgesetzt werden muss, kommt es nicht zu einer unmittelbaren Konfrontation der EU mit ihren Bürgern. Deshalb sollte auch die Legitimität des Regierens in Europa als Zweistufen-Konzept diskutiert werden. Auf der einen Ebene bestimmt die Legitimität der Mitgliedstaaten die Reaktion der Bürger auf unwillkommene Regeln oder Entscheidungen, ohne dass es dafür auf deren internationale, europäische oder nationale Herkunft ankäme. Dagegen entscheidet die Legitimität der EU als „government of governments“ darüber, ob die Mitgliedstaaten ihrerseits ihre europäischen Verpfl ichtungen freiwillig erfüllen. Anlass zu Besorgnis gibt allenfalls die Rückwirkung des europäischen Regierens – insbesondere der von politisch nicht verantwortlichen Instanzen defi nierten negativen Integration – auf die Legitimität der Mitgliedstaaten und letztlich auf deren Fähigkeit zur loyalen Umsetzung europäischer Regeln." [Autorenreferat] (xsd:string)
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  • 2007 (xsd:gyear)
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  • 1864-4333 ()
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  • Arbeitspapier (xsd:string)
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  • GESIS-SSOAR (xsd:string)
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