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  • "Mit der Einführung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Jahr 2000 wurde ein einheitlicher europäischer Ordnungsrahmen für eine nachhaltige Wasserwirtschaft geschaffen mit dem Ziel bis zum Jahr 2015 im Gemeinschaftsgebiet den guten Zustand für Gewässer zu erreichen. Die WRRL enthält erstmals umfassende ökonomische Regelungen, die in der vorliegenden Arbeit näher untersucht werden. In der Arbeit werden praxisorientierte Methodenvorschläge für deren Umsetzung entwickelt. Die wichtigsten ökonomische Instrumente der WRRL sind: Die Ausarbeitung der kosteneffizientesten Maßnahmenprogramme nach Artikel 11 WRRL: Hierzu werden die statischen und dynamischen Investitionsrechenverfahren untersucht und es werden Handlungsvorschläge für die Auswahl der geeigneten Kostenvergleichsrechenverfahren gegeben. Die Kostendeckung der Wasserdienstleistungen (Wasserversorgung und Abwasserentsorgung) nach Artikel 9 WRRL: In Deutschland wird zum Nachweis der Kostendeckung bisher auf die Regelungen der Kommunalabgabengesetze (KAG) verwiesen, die allerdings wegen der divergierenden Länderregelungen für die Gebührenermittlung in den Bundesländern uneinheitlich sind. Für einen rechtsformunabhängigen und damit vergleichbaren Kostendeckungsgrad wird empfohlen, diesen nach einheitlichen handelsrechtlichen Grundsätzen zu ermitteln. Die Inanspruchnahme von Ausnahmetatbeständen nach Artikel 4 WRRL ist bei Vorliegen unverhältnismäßig hoher Kosten möglich. Hierzu bedarf es jedoch der politischen Festlegung eines entsprechenden Verhältnismäßigkeitsmaßstabs, der aus ökonomischen Größen, z.B. aus der Beurteilung der Zahlungsfähigkeit der Maßnahmenträger, abgeleitet werden kann. Die Wirtschaftliche Analyse nach Artikel 5 WRRL soll die ökonomischen Grundlagendaten erheben. Sie ist bisher nicht bundeseinheitlich geregelt. Die Umsetzung der Verordnungsermächtigung nach § 23 Abs. 1 Ziffer 12 WHG (neue Fassung) zur wirtschaftlichen Analyse der Wassernutzung eröffnet erstmals die Möglichkeit, den erforderlichen Datenumfang und die ökonomischen Methoden bundeseinheitlich festzulegen. Nur durch eine vollständige Betrachtung aller in der Wasserrahmenrichtlinie enthaltenen ökonomischen Instrumente ist es möglich, ein umweltkostenoptimales Umsetzungsniveau im Sinne einer rational ausgerichteten Umweltpolitik zu formulieren, das die gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt maximiert." [Autorenreferat] (xsd:string)
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  • 2010 (xsd:gyear)
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  • Ökonomische Instrumente der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (xsd:string)
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