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  • "Die Rahmenrichtlinie 89/391/EWG bezweckt die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer. Dabei wird einer Ausweitung der Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer besondere Bedeutung beigemessen. Vor dem Hintergrund der erheblichen Unterschiede der rechtlichen Ausgestaltung des Systems der industriellen Beziehungen in den einzelnen Mitgliedstaaten stößt dieses Vorhaben auf Schwierigkeiten. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit es dem Gemeinschaftsrechtssetzer gelungen ist, die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu stärken. Es zeigt sich, daß die Rahmenrichtlinie erstmals über die Zuerkennung von bloßen Informations-, Anhörungs- und Vorschlagsrechten hinausgeht und eine wirkliche Sicherheitspartnerschaft auf der Grundlage einer ausgewogenen Beteiligung der Arbeitnehmer fordert. Dies beinhaltet u.a. die Pflicht zur Durchführung von Verhandlungen über alle relevanten Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung. Die Durchführung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben zur Mitwirkung der Arbeitnehmer im Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes in den Mitgliedstaaten ist bislang nicht zufriedenstellend. Während diesbezüglich ein Umsetzungsakt in Deutschland gänzlich fehlt, weisen die entsprechenden Regelungen in Großbritannien, aber auch in Italien Defizite auf." (Autorenreferat) (xsd:string)
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  • 1995 (xsd:gyear)
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  • 0943-2779 ()
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  • Die Auswirkungen des Gemeinschaftsrechts auf die Mitwirkung der Arbeitnehmer im Arbeits- und Gesundheitsschutz (xsd:string)
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  • Zeitschriftenartikel (xsd:string)
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  • In: Industrielle Beziehungen : Zeitschrift für Arbeit, Organisation und Management, 2, 1995, 3, 274-292 (xsd:string)
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