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  • Das Recht der Raumordnung hat sich seit der Föderalismusreform verändert. Der Bund besitzt nun die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz, die Länder können davon abweichen. Seit der Vollregelung durch den Bund (ROG) im Jahr 2008 bestehen in Baden- Württemberg zwei Regelungsschichten: Das Bundesrecht und ergänzend das Landesplanungsrecht. Diese Schichtenfolge wird anhand der Zielabweichung offengelegt. Die Regionalplanung besitzt mittlerweile ein differenziertes Regelungsraster, das die kommunale Planungshoheit überlagert. Begrenzt wird die Reichweite der überörtlichen Planung durch die Eingangsschwelle der Regionalbedeutsamkeit, den Bestimmtheitsgrundsatz und das Verhältnismäßigkeitsgebot. § 1 IV BauGB formuliert: Bebauungspläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen. Das Anpassungsgebot hat das Bundesverwaltungsgericht in einer noch andauernden Rechtsprechungsserie fein justiert und scharf konturiert. Davon berichten die folgenden Zeilen, insbesondere anhand der Steuerung des Einzelhandels. Zudem wird erläutert, wie die Ziele der Raumordnung für die Zulassung von Einzelvorhaben im Innenbereich und im Außenbereich (§ 34 und § 35 BauGB) wirken. (xsd:string)
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  • 2010 (xsd:gyear)
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  • 2010 (xsd:gyear)
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  • 978-3-88838-354-0 ()
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  • 0946-7807 ()
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  • Die Steuerung des Einzelhandels durch die Landes- und Regionalplanung - zugleich ein Beitrag zur Normenanwendung im Raumordnungsrecht (xsd:string)
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  • Sammelwerksbeitrag (xsd:string)
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  • Regionalplanerische Steuerung des großflächigen Einzelhandels: Kleine Regionalplanertagung Baden-Württemberg 2009 (xsd:string)
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  • GESIS-SSOAR (xsd:string)
  • In: Regionalplanerische Steuerung des großflächigen Einzelhandels: Kleine Regionalplanertagung Baden-Württemberg 2009, Verl. d. ARL, Hannover, 2010, 1-16 (xsd:string)
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