?:abstract
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"Wechsel des Erhebungsinstituts zwischen den Erhebungswellen einer wissenschaftlichen
Panelstudie sind selten. Die möglichen Effekte eines solchen Institutswechsels sind im Vorhinein schwer abzuschätzen und methodisch kaum untersucht. Zudem erschweren in der Praxis datenschutzrechtliche Anforderungen einen Institutswechsel. So wurde, wie bei den meisten akademischen Studien in der Bundesrepublik üblich, auch den in PASS (Panel 'Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung') zu befragenden Haushalten in einem vorab versandten Merkblatt zum Datenschutz zugesagt, dass Name und Anschrift der Befragten nicht an Dritte weitergegeben werden. Um nicht gegen diese Zusage zu verstoßen, war es geboten, alle teilnehmenden Haushalte über den anstehenden
Institutswechsel zu informieren und diesen eine explizite, für sie kostenlose, Widerspruchsmöglichkeit gegen die Weitergabe ihrer Daten an das neue Erhebungsinstitut einzuräumen. Diesbezüglich werden im Folgenden Vorgehensweise und Erfahrungen beschrieben, die unter Umständen auch für andere Panelstudien bei zukünftigen Institutswechseln von Relevanz sein
könnten. Dabei werden insbesondere Ausmaß und Struktur der Panelausfälle durch Widerspruch gegen eine Adressweitergabe näher untersucht." (Autorenreferat)
(xsd:string)
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