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  • "Die Tarifpolitik ist integrierter Bestandteil eines ausdifferenzierten Systems sozial- und gesellschaftspolitischer Regulierung. Die beiden zentralen sozialpolitischen Regulierungsformen bzw. -instrumente - Gesetz und Tarifvertrag - sind in ihrem Anwendungs- bzw. Zuständigkeitsbereich nicht scharf voneinander getrennt. In vielen Fällen sind tarifliche Regelungen die historischen Vorreiter für verallgemeinernde gesetzliche Regelungen gewesen. Umgekehrt wurden zahlreiche gesetzliche Regelungen tarifpolitisch aufgestockt. Heute läßt sich im großen und ganzen folgende Aufteilung beobachten: (1) Die Bereiche der sozialen Sicherung (Krankheit, Rente/ Invalidität, Arbeitslosigkeit) sind überwiegend gesetzlich geregelt. Hier gibt es nur in wenigen Fällen eine tarifliche Verbesserung der gesetzlichen Leistungen. (2) Im Bereich des Arbeitsverhältnisses und der Arbeitsbedingungen werden durch Gesetz zahlreiche Mindeststandards festgelegt (z.B. für Kündigungsfristen, Arbeitszeiten, Urlaub sowie den Arbeits- und Gesundheitsschutz). In nahezu allen Bereichen dieser Vorschriften bestehen jedoch tarifliche Regelungen, die die gesetzlichen Mindestregelungen z.T. erheblich verbessern. (3) Die unmittelbaren Arbeits- und Einkommensbedingungen (z.B. Lohn und Gehalt) werden fast ausschließlich tarifvertraglich festgelegt." (Textauszug) (xsd:string)
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  • 1999 (xsd:gyear)
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  • Tarifpolitik und Lohnbildung in Deutschland am Beispiel ausgewählter Wirtschaftszweige (xsd:string)
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  • Forschungsbericht (xsd:string)
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