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  • "Seit den 1980er Jahren wird der Wandel der Erwerbsformen in der Bundesrepublik Deutschland immer stärker sichtbar. Während die sozial abgesicherte, abhängige und unbefristete Vollzeiterwerbsform - das sog. 'Normalarbeitsverhältnis' - seither leicht an Bedeutung verloren hat, zeigen sich bei den übrigen Erwerbsformen zum Teil hohe Zuwächse und eine zunehmende Differenzierung. Der vorliegende Beitrag untersucht den Wandel der Erwerbsformen zwischen 1985 und 2005 auf Basis von Mikrozensus-Daten und vergleicht die Entwicklung in der Bundesrepublik mit derjenigen in Berlin. Während in der Bundesrepublik sich beim Normalarbeitsverhältnis erst seit einigen Jahren ein etwas stärkerer Rückgang zeigt, hat sich in Berlin bei den Normalarbeitsverhältnissen seit Beginn der 1990er Jahre ein dramatischer Abbau vollzogen, der bis heute anhält. Dagegen weisen sowohl in Berlin als auch in der Bundesrepublik die übrigen Erwerbsformen, insbesondere die geringfügige Beschäftigung, die Teilzeit-Selbständigkeit und die Leiharbeit, hohe Zuwachsraten auf. Daraus ergibt sich die auch im Beitrag diskutierte Frage, ob ein Festhalten an dem Begriff der atypischen Erwerbsformen angesichts ihrer wachsenden quantitativen Bedeutung noch gerechtfertig scheint, oder ob mit dem Begriff der Prekarität jene Erwerbsformen treffender beschrieben werden können. Zudem geht der Beitrag der Frage nach, ob die aktuelle Arbeitsmarktpolitik den Wandel der Erwerbsformen forciert hat. Die Neuausrichtung der aktiven Arbeitsmarktpolitik im Kontext der sog. 'Hartz-Reformen' zielt auf eine Ausweitung niedrig entlohnter Beschäftigung und atypischer Beschäftigungsverhältnisse. Insbesondere die Deregulierung des Arbeitsrechts, die Einführung neuer sowie der Abbau traditioneller arbeitsmarktpolitischer Instrumente haben zur Ausweitung atypischer Erwerbsformen beigetragen. In diesem Zusammenhang ist auch von Interesse, welche Konsequenzen die arbeitsmarktpolitische Förderung atypischer Erwerbsformen im Rahmen der Hartz-Reformen für die Sozialversicherungen hat und ob sie zu einer Verdrängung oder Substitution sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung beiträgt. In der Literatur finden sich einige Hinweise auf zumindest partielle Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung durch die Förderung atypischer Erwerbsformen, und die Sozialversicherungsfreiheit oder geminderte Sozialversicherungspflicht von neuen arbeitsmarktpolitisch geförderten Beschäftigungsformen belastet die Sozialkassen." (Autorenreferat) (xsd:string)
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  • 2007 (xsd:gyear)
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  • Der Wandel der Erwerbsformen und der Beitrag der Hartz-Reformen: Berlin und die Bundesrepublik Deutschland im Vergleich (xsd:string)
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