Der Beitrag gibt einen Überblick über alle Panelstudien mit Gesundheitsbezug in Deutschland. Dabei wurden vier Kriterien zu Grunde gelegt: (1) Es müssen mindestens zwei Untersuchungswellen durchgeführt worden sein. (2) Die Feldphase der letzten Welle darf nicht länger als zehn Jahre zurückliegen. (3) Die Stichprobe muss einen Bezug auf die Gesamtbevölkerung erlauben und darf nicht nur Befragte mit einer bestimmten klinischen Diagnose umfassen. Das Untersuchungsinstrument muss Verhaltensaspekte berücksichtigen, die für die sozialwissenschaftliche Forschung relevant sind. (4) Wissenschaftler müssen auf die Daten zu akzeptablen Kosten zugreifen können. (ICEÜbers)
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